Full text: Die Kriegsgesetze.

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gemäß 8 1Abs. 2 an die höhere Verwaltungs- 
behörde abgeliefert worden, so wird der die 
erneute Sulassung aussprechende Dermerk in 
die bisherige Sulassungsbescheinigung einge- 
tragen. 
§ 5. 
Die höhere Derwaltungsbehörde hat in der- 
von ihr geführten Liste der zugelassenen Kraft- 
fahrzeuge die erneute Sulassung eines Fahr- 
zeugs in der Spalte „Bemerkungen" in augen- 
fälliger Weise kenntlich zu machen. Die er- 
neute Sulassung von Hersonenkraftfahrzeugen, 
die der Stempelabgabe für K.raftfahrzeuge 
unterliegen, hat sie alsbald der zuständigen 
Steuerstelle mitzuteilen. 
86. 
Nach dem 14. März 1015 darf die Su- 
lassung eines Kraftfahrzeugs nur erfolgen, 
wenn neben den VDoraussetzungen der Derordnung, 
über den Derkehr mit Kraftfahrzeugen vom 
3. Februar 1910 : 
#l eine der Doraussetzungen des § 2 
dieser Derordnung erfüllt ist. Die Sulassungs- 
 
	        
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