Full text: Kriegszustand, Kriegsstrafgesetze und Gerichtsbarkeit.

16— 
  
  
  
  
  
Persönl. Materielles Recht 
Geltungs- — —E□JT 
gebiet Allg. Strafbestimmungen Militärstrafgesetzbuch Kriegsgesetze, Kriegszustand usw. 
. 
XVI. die im Kriege verräterischer Handlungen [Spionage, 
Ausländer 
lauch nicht zu 
den Truppen 
des Feindes 
gehörigel 
  
  
  
meuchl. Angriffe usw.] g. die deutschen oder verbünd. 
Truppen sich schuldig machen und auf frischer Tat 
betroffen werden. 
Zusatz durch Kais. V. 29. 6. 16: Ein auf frischer 
Tat ertappter Spion, der heimlich oder unter falschem 
Vorwand im Op. Gebiet der deutschen oder einer 
verb. Wehrmacht Nachrichten einzieht oder einzu- 
ziehen sucht in der Absicht, sie dem Feinde mit- 
zuteilen, kann
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.