Full text: Kriegszustand, Kriegsstrafgesetze und Gerichtsbarkeit.

  
  
Prozessuales Recht 
  
Besonderes 
Militärstrafgerichtsbarkeit 
  
Besonderes 
Bemerkungen 
  
12. dem Feinde ein Signalbuch o. einen 
Auszug aus einem solchen mitteilt. 
In minder schweren Fällen tritt Zucht- 
haus nicht unter 10 Jahren oderlebensl. Z. ein. 
§59. Verabredung eines Kriegsverrats. 
§ 60. Unterlassene Anzeige Lvgl. 8 139 
St GBB., §9 R. v. 3. 6. 19141. 
§* 61. Straflosigkeit. 
#§ 62, 63. Gefährdung der Kriegsmacht 
im Felde. 
  
  
Nach R. v. 3. 6. 14, Schluß-- 
satz des § 18 Abs. 1, wird die 
Militärstrafgerichtsbarkeit nicht 
berührt. 
  
Nach § 18 RG. v. 3. 6. 14 ist Linner- 
halb der bürg. Gerichtsbarkeit] bei 
Verbrechen g. die §§ 1, 3 dieses Ge- 
setzes das Reichsgericht ausschließlich 
zuständig. 
Die Geschäfte, die im § 72 Abs. 1 
GVG. der Strafkammer des Land- 
gerichts zugewiesen sind, erledigt der 
1. Strafsenat des Reichtsgerichts. 
Das Hauptverfahren findet vor dem 
2. Strafsenate statt. 
[Siehe für Bayern: Kriegszu- 
standsgesetz Art. 66, .] 
 
	        
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