art eines Kaisers starken Einfluß auf sie hätte gewinnen
können. Die deutsche Polikik hatte zuweilen unker Wil-
helm II. neue Gesten und gleichsam ein neues Gewand;
ihr Geist änderke sich nichk. Und zunächst blieb ja auch
Bismarck fast noch zwei Jahre hindurch ihr Leiker. Die
Ereignisse dieser beiden Jahre aber schienen sein Werk
zu befestigen: die Hegemonie Deukschlands in Curopa.“
Zum Beweis nun für diese Behauptung, daß Bis-
marcks Werk, die Hegemonie in Curopa, während der
ersten beiden Jahre der Regierung meines Vakers be-
festigt wurde, behaupkek die Anklageschrift der Herren
Bourgeois und Pages, daß die Erneuerung und beson-
ders die Ausgestalkung der Dreibundverkräge im Februar
1887 und die gleichzeitige Annäherung Deukschlands an
England Deutschlands Hegemonie in Europa sichergestelle
habe. Sie sagk in diesem Zusammenhang: „Wenn es je-
mals eine Einkreisung gegeben hak, so war es die, die
Bismarck auf solche Weise gegen Frankreich verwirklicht
hat, indem er es bis ins Mitkelmeer mit einer gemein-
samen Aktion der ikalienischen und englischen Flokke be-
drohte.“
Es scheink mir bei der Prüfung dieser Anschuldigung
nokwendig zu sein, Klarheit über das zu schaffen, was die
gegen uns im Kriege verbündeken IMächtke unker dem Be-
griff „Hegemonie“ verstehen. Er spielk ja in der Schuld-
frage eine geradezu ausschlaggebende Rolle, insofern die
Ankläger behaupken, daß der Kaiser den Krieg von r914
enkfesselt habe, um die Hegemonie Deukschlands in Eu-
ropa für alle Zeit zu begründen. Unter Hegemonie in
dem kadelnden Sinne, wie dieser Begriff in der Erläuke-
rung des Artikels 231 und in den vielen Reden engli-
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