in den kritischen Novembertagen des Jahres 1899 für
England von der größten Wichtigkeit war, so lange hin-
ausschoben, bis die immer wieder von England vertagte
Regelung der Besitzverhältnisse auf Samoa zustande ge-
kommen war, so handelten sie nur pflichtgemãß. Es wäre
unverantwortlich gewesen, wenn sie die für Deutschland
ungewöhnlich glückliche Weltlage um die Wende des
Jahrhunderts nichk dazu benutzt hätten, um die Gleich-
berechligung Deutschlands auf den Gebieken weltpoli-
tischer Bekätigung zu verlangen.
Auch in dieser so außerordenklich günstigen Lage er-
hoben sie keine überkriebenen Ansprüche. Denn was be-
deulek das Verlangen der Aufhebung des Kondominiums
auf den Samoainseln gegenüber den Ansprüchen, die
Frankreich, England und Jbalien immer gelkend machken,
wenn sich für sie eine ähnlich günstige Welklage bildeke,
wie für Deutschland während des Burenkrieges! Nur die
größte Berlegenheit über den Mangel an urkundlichem
Stoff für den Beweis von Deutschlands hegemonischen
Absichten kann die mit der Erhärtung von Deutschlands
Schuld am Kriege beauftragten Juristen und Politiker
veranlaßt haben, diese bescheidene Ausnutzung einer gün-
stigen politischen Situation als einen Beweis für die
Hinterlist unserer Politik auszugeben. Ohne es zu wollen,
sprechen sie vielmehr ein Lob und keinen Tadel für die
deutsche Politik aus, wenn sie die Gesandtschaftsberichte
aus London und Wien abdrucken, aus denen hervorgeht,
daß das Ergebnis der deutschen Politik eine sehr beträcht-
liche Stärkung der Machkstellung Deukschlands war.1
1) S. a. u. O., S. 283.
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