tion vom 27. Mai r919 wenigstens zwischen den Zeilen
das Eingeständnis der M it schuld Deukschlands gemacht
worden ist, und daß sogar deutsche Gelehrke, die es sich
zur Aufgabe gemachk haben, die Schuldlüge zu zerstören,
sich immer wieder dagegen verwahren, den Beweis der
vollkommenen Unschuld Deutschlands am Ausbruch des
Krieges erbringen zu wollen. Sie kun das zwar in der
löblichen Absicht, Einwendungen vorzubengen, wie sie
gegen Gedankengänge erhoben zu werden pflegen, durch
die zuviel bewiesen werden soll. Sie vergessen aber da-
bei, daß dieses Zugeständnis der Mitschuld Deutschlands
dem Verkrag von Versailles gegenüber ganz unange-
brachk ist, denn der Verkrag von Versailles wirfk ja
Deutschland garnichk vor, in dem Sinne, in dem es von
diesen Gelehrken in ihren Berwahrungen gemeink ist, das
heißt im Sinne einer sehlerhaften Politik, die Alleinschuld
am Kriege zu haben. Diese Frage ist garnichk der Gegen-
stand des Arkikels 231 und seiner Erläukerungen in der
Noke vom 16. Juni. Der Verkrag von Versailles und
die Noke behaupten vielmehr, daß Deutschland unker
allen Mächten der Erde allein den Krieg, und zwar
den allgemeinen Krieg, gewollt und absichtlich
herbeigeführk habe, und leiken ganz allein aus dieser
dolosen Schuld das Rechk der Siegerstaaken auf ein
fürchkerliches Serafgerichk ab. Es gilk, die Quelle dieses
Rechkes zu zerskören und klar und deutlich ohne jedes Zu-
geständnis nachzuweisen, daß Deutschland in dem Sinne,
in dem der Begriff der Schuld im Verkrag von Ver-
sailles angewandk wird, am Ausbruch des Krieges auch
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