zum mindesten den Verdacht auf sich, den Krieg auch zu
erhoffen.
Ein besonders schlagender urkundlicher Beweis dafür,
daß Kaiser Wilhelm II., den die Ankläger Deutschlands
als den Hauptschuldigen verurkeilt haben, den Krieg nicht
herbeigesehnk und auf seinen Ausbruch nichk hingearbeitek
haben kann, ist die Bemerkung, die er an den Rand der
serbischen Ankwork auf das österreichische Ultimakum
schrieb. Sie laukek: „Eine brillanke Leistung für eine
Frist von nur 48 Stunden. Das ist mehr, als man er-
warken konnke. Ein großer moralischer Erfolg für Wien;
aber damit fällt jeder Kriegsgrund fork und
Gieslhätte ruhig in Belgrad bleiben sollen!
Daraufhin hätte ich niemals Mobilmachung befohlen.“
Ist es denkbar, daß ein Mann, der seit fünfundzwan-
zig Jahren Tag und Nachr darauf sinnk, wie er am besten
einen europäischen Krieg enkfesseln könne — so stellen doch
die Verfasser der Noke vom 16. Juni 1919 die Gedanken=
gänge meines Vakers dar —, der durch die Ermordung
des österreichischen Erzherzogpaares endlich die Gelegen-
heit zur Erfüllung dieses Wunsches gekommen siehr, der
einige Wochen vorher bereiks in dem berühmten Kronrak
vom 5. Juli (der niemals stalkgefunden hat) den Enk-
schluß gefaßk haben soll, loszuschlagen, eine solche Bemer-
kung niederschreibt, wenn er ein Akkenstück erhält, das ihm
diese Hoffnung zu zerstören scheink? Hätte der Kaiser,
wenn er den Krieg seit einem Vierkeljahrhunderk vorbe-
reitet und immer nur auf eine Gelegenheik gewarkek hätte,
um ihn zu enrfesseln, nichk auf diese Urkunde hin, die
die wesenklichste Forderung Osterreichs nicht erfüllte, seine
Freude darüber aussprechen müssen, daß Osterreich doch
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