Full text: Ich suche die Wahrheit!

französischen Geschwader verstärken würden. Aber nicht 
sowohl die Tatsache dieses Völkerrechtsbruchs beraubt 
England des Rechts, die Schalen seines Zornes über 
Deutschland auszugießen, weil wir den Verkrag von 
1839 verletzk haben, als die Gründe, mit denen sein 
König, seine Skaaksmänner und seine Volksverkreker 
diesen VBölkerrechksbruch verkeidigk haben. 
Zwei Wochen nach der Beschießung von Kopenhagen 
und dem Raub der dänischen Flokke erließ der König 
von England eine Proklamation, in der er den Angriff 
auf Dänemark rechkferkigke. Darin heißk es: „Wenn der 
König auch die graufame Nokwendigkeik bedauerk, die 
ihn genötigt hak, zu feindseligen Handlungen gegen eine 
Natkion zu schreiken, mik der er gemeinsame Inkeressen zu 
verfolgen und im Bunde zu stehen ernstlich bemühr war, 
so erfüllé ihn doch die Zuwersichk, daß die Rechtferkigung 
seines Vorgehens von Europa und von der Welk in der 
gebiekerischen und unabweisbaren Pflicht ge- 
sunden werden wird, die allen anderen Pflichken eines 
Herrschers vorangehl, in der Pflicht, für die un- 
mittelbare Sicherheik seines Volkes zu or- 
gen, solange es noch Zeik ist.“1 
Diese Proklamation wurde am 3. Februar 1808 zum 
Gegenstand einer Debakte im Unkerhause gemacht. Ein 
Meitglied der Opposikion, der Abgeordneke Ponsonby, 
sagke zur Begründung der von ihm eingebrachten Inker- 
pellakion: „Riemals hak ein Verkreker des Bölkerrechts 
oder des gemeinen Rechts behaupkek, daß eine Macht be- 
rechtigk ist, das Eigenkum einer anderen Machk fortzu- 
1) Siehe hierzu und zum folgenden William Cobett, Parliamentar? 
Debates, London 1808—1811, Bd. VIII, S. 115 u. ff. und G. 253 u. ff. 
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