§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 103
Schulen sind zwei zweijährige, gleichmäßig sich wiederholende Kurse
einzurichten.““ Vergl. hierzu Anmerkung 130.
129) Es darf jetzt als erwiesen angesehen werden, daß der An-
schauungsunterricht den § 6 Abs. 3 des Lehrplanes bezeichneten Zweck
nicht in befriedigender Weise erreicht, wenn er sich darauf beschränkt,
seine Besprechungen lediglich an die Normalwörter der Fibel an-
zuschließen. Denn es fehlt ihnen der innere Zusammenhang und vielen
ein ausgiebiger, die Schüler fesselnder Inhalt. Ihrer Mitverwendung
aber steht nichts entgegen.
Grüllich (Beitrag 2c.): „Bekanntlich sind die Ansichten der Metho-
diker über den Gang des Anschauungsunterrichts geteilt. Manche
wollen ihn nicht besonders, nicht in systematischer Form auftreten lassen,
sondern ihn bloß mit den Normalwörtern verbinden. Eine darüber
gehaltene Beratung sämtlicher Lehrer in meinem Bezirke hat das Re-
sultat ergeben, daß man sich in überwiegender Mehrzahl gegen den
bloß an die Normalwörter angelehnten Anschauungsunterricht aussprach.
Ich habe mich ganz und gar überzeugt, daß diejenigen, welche den
Anschauungsunterricht an die Normalwörter 2c. fesseln, auf dem falschen
Wege sind. Die Kinder bekommen ein ganz anderes Leben, wenn man
mit denselben über Anschauungen spricht, wie sie ihnen in Haus, Flur
und Feld ungesucht nahetreten."
130) Baunack (Lehrplan rc.): „Der Unterricht geht entweder
a) den Jahreszeiten nach, wobei der Gang alljährlich in der Haupt-
sache derselbe bleibt, nur daß von den zu besprechenden Einzelgegen-
ständen das eine Jahr diese, das andere Jahr jene eingehender zur
Behandlung kommen, oder er richtet sich b) nach allmählich sich erweitern-
den Raumkreisen (z. B. Heimatsschule, -ort, -flur, = gau), und auch
dann kann jener Wechsel der einzelnen Besprechungen in zwei sich er-
gänzenden Kursen eingehalten werden.“
Grüllich (Lehrplan 2c.); „Die Natur bietet dem Anschauungs-
unterrichte reichen Stoff. Sie wandelt sich nach den Jahreszeiten,
also wandelt sie auch den Unterrichtsstoff und seine Betrachtung.“
Vergl. hierzu die verschiedenen, aber vielfach sich berührenden Vor-
schläge: Dr. Wild, Stoffpläne rc. und Zusätze VI; Grüllich, Zweiter
Beitrag 2c.; Entwürfe für den Anschauungsunterricht 2c.; Schreyer, Ent-
wurf 2c.; Brunner, Lehrplan 2c.; Lehrpläne für die Inspektionsbezirke
Borna, Rochlitz, Döbeln, Olsnitz, Dippoldiswalde, Glauchau,
Chemnitz II, Öschatz und Pirna; Entwurf 2c. (Großenhain);
Eckardt, Praktische Anweisung zu einem den Fachunterricht der Ober-
klassen begründenden Anschauungsunterricht im Anschluß an die Heimat;
Förster, Das erste Schuljahr.
131) G. B. „Wenn man in zweiklassigen Schulen Heimatskunde
und Naturgeschichte oder wenigstens die erstere getrennt von
dem Anschauungsunterrichte behandelte, so geriete man in den Fehler
einer bedenklichen Zeit= und Kraftzersplitterung, der um so weniger zu
entschuldigen wäre, als ja doch die Heimatskunde im Grunde genommen
dieselben Ziele verfolgt wie der Anschauungsunterricht und bei einer