Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

104 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 
angemessenen Stoffverteilung die für die Kinder der ersten vier Schul- 
jahre erforderlichen geographischen Verhältnisse innerhalb des Anschau- 
ungsun 'errichts, der am besten Heimatskunde genannt würde, recht 
wohl sich besprechen lassen. In gegliederten Schulen mag sich dieser 
Unterricht vom dritten Schuljahre ab in Naturgeschichte und „Heimats- 
kunde im engeren Sinne“ zerlegen.“ 
Grüllich (Zweiter Beitrag 2c.): „Während sich nach richtigen 
Grundsätzen in mehrgegliederten Schulen der Anschauungsunterricht im 
dritten Schuljahre in Naturgeschichte und Heimatskunde zu scheiden be- 
ginnt, hat es sich bei den zweiklassigen Schulen wegen des Zusammen- 
seins von vier Jahrgängen als netwendig erwiesen, einen Gang für den 
Anschauungez un erricht aufzustellen, der Naturgeschichte und Heimatz- 
kunde in sich schließt.“ 
G. B.: „Wird der Unterricht in der Heimatskunde in den all- 
gemeinen Anschauungsunterricht eingeschlossen, so ist darauf Bedacht 
zu nehmen, daß der Lehrplan für denselben mit besonderer Rücksicht- 
nahme auf die Heimatskunde festgestellt und der Unterricht selbst hin- 
sichtlich der für die Heimatskunde wichtigen Partien mehr als Real- 
unterricht behan deit werde.“ « 
Entwurf 2c. (Großenhain): „In zweiklassigen Schulen stellt 
sich der Anschauungsunterricht der Unterklasse als Vereinigte Natur= und 
Heimatskunde dar. Der naturkundliche Anschauungsunterricht fällt 
hauptsächlich aufs Sommerhalbjahr, die Heimatskunde wird vorwiegend 
im Winterhalbjahr erteilt.“ « 
Sa.Schreyer,E-Itwurf2c. 
131b)Grüllich,Entwürfe2c.:.,DerLehrerhatfürAnschauungs- 
mittel Sorge zu tragen, und wenn er den Gegenstand der Betrachtung 
weder in Wirklichkeit noch in Bild in die Schule bringen kann, so 
sind dann Spaziergänge erforderlich Man sage nicht, daß sich im 
Frühjahr und Sommer dazu keine Zeit gewinnen ließe.“ 
Baunack, Lehrplan 2c.: „Wenn der Lehrer den Kindern die zu 
betrachtenden heimatlichen Gegenstände in der Natur selbst, an Ort und 
Stelle zeigen könnte, so würde die Auffassung viel leichter und schneller von- 
statten gehen; gemeinschaftliche Ausgänge mögen aus diesem Grunde 
empfohlen sein. Gleichwohl werden dieselben nur in sehr beschränktem 
Maße vorgenommen werden tönnen, und der Lehrer wird sich mit aller- 
hand Veranschaulichungsmitteln behelfen müssen. Wo der Gegenstand 
nicht in Wirklichkeit vorgezeigt werden kann, sind gute Bilder und Wand- 
tafelzeichnungen nicht zu entbehren.“ 
Entwurf 2c. (Großenhain): „Unterrichtsgänge vermögen den 
Anschauungsunterricht bei der Lösung seiner Aufgabe in wirksamer 
Weise zu unterstützen. Sie geben Gelegenheit zu Beobachtungen, die 
im Unierrichtszimmer nicht angestellt werden können, regen an zur 
sinnigen Naturbenachtung und zum schonenden, freudevollen Umgang 
mit der Natur und schaffen eine gemeinsame Grundlage von Anichanungen 
für den Unterrint. Die Beobachtungen auf den Unterrichtsgängen ge- 
winnen die Bedeutung anziehender Erlebnisse und erzeugen deehalb 
tiefere und nachhaltigere Eindrücke als die Wahrnehmungen an den
	        
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