104 86. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
angemessenen Stoffverteilung die für die Kinder der ersten vier Schul-
jahre erforderlichen geographischen Verhältnisse innerhalb des Anschau-
ungsun 'errichts, der am besten Heimatskunde genannt würde, recht
wohl sich besprechen lassen. In gegliederten Schulen mag sich dieser
Unterricht vom dritten Schuljahre ab in Naturgeschichte und „Heimats-
kunde im engeren Sinne“ zerlegen.“
Grüllich (Zweiter Beitrag 2c.): „Während sich nach richtigen
Grundsätzen in mehrgegliederten Schulen der Anschauungsunterricht im
dritten Schuljahre in Naturgeschichte und Heimatskunde zu scheiden be-
ginnt, hat es sich bei den zweiklassigen Schulen wegen des Zusammen-
seins von vier Jahrgängen als netwendig erwiesen, einen Gang für den
Anschauungez un erricht aufzustellen, der Naturgeschichte und Heimatz-
kunde in sich schließt.“
G. B.: „Wird der Unterricht in der Heimatskunde in den all-
gemeinen Anschauungsunterricht eingeschlossen, so ist darauf Bedacht
zu nehmen, daß der Lehrplan für denselben mit besonderer Rücksicht-
nahme auf die Heimatskunde festgestellt und der Unterricht selbst hin-
sichtlich der für die Heimatskunde wichtigen Partien mehr als Real-
unterricht behan deit werde.“ «
Entwurf 2c. (Großenhain): „In zweiklassigen Schulen stellt
sich der Anschauungsunterricht der Unterklasse als Vereinigte Natur= und
Heimatskunde dar. Der naturkundliche Anschauungsunterricht fällt
hauptsächlich aufs Sommerhalbjahr, die Heimatskunde wird vorwiegend
im Winterhalbjahr erteilt.“ «
Sa.Schreyer,E-Itwurf2c.
131b)Grüllich,Entwürfe2c.:.,DerLehrerhatfürAnschauungs-
mittel Sorge zu tragen, und wenn er den Gegenstand der Betrachtung
weder in Wirklichkeit noch in Bild in die Schule bringen kann, so
sind dann Spaziergänge erforderlich Man sage nicht, daß sich im
Frühjahr und Sommer dazu keine Zeit gewinnen ließe.“
Baunack, Lehrplan 2c.: „Wenn der Lehrer den Kindern die zu
betrachtenden heimatlichen Gegenstände in der Natur selbst, an Ort und
Stelle zeigen könnte, so würde die Auffassung viel leichter und schneller von-
statten gehen; gemeinschaftliche Ausgänge mögen aus diesem Grunde
empfohlen sein. Gleichwohl werden dieselben nur in sehr beschränktem
Maße vorgenommen werden tönnen, und der Lehrer wird sich mit aller-
hand Veranschaulichungsmitteln behelfen müssen. Wo der Gegenstand
nicht in Wirklichkeit vorgezeigt werden kann, sind gute Bilder und Wand-
tafelzeichnungen nicht zu entbehren.“
Entwurf 2c. (Großenhain): „Unterrichtsgänge vermögen den
Anschauungsunterricht bei der Lösung seiner Aufgabe in wirksamer
Weise zu unterstützen. Sie geben Gelegenheit zu Beobachtungen, die
im Unierrichtszimmer nicht angestellt werden können, regen an zur
sinnigen Naturbenachtung und zum schonenden, freudevollen Umgang
mit der Natur und schaffen eine gemeinsame Grundlage von Anichanungen
für den Unterrint. Die Beobachtungen auf den Unterrichtsgängen ge-
winnen die Bedeutung anziehender Erlebnisse und erzeugen deehalb
tiefere und nachhaltigere Eindrücke als die Wahrnehmungen an den