Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 123 
In ähnlicher Art bestimmt der Entwurf 2c. (Großenhain) für 
die II. Klasse vier= und sechsklassiger Schulen hauptsächlich die Be- 
handlung Deutschlands einschließlich Sachsens (s. h. Anmerkung 151) und 
für die I. Klasse vornehmlich die Europas und der fremden Erdteile 
in je zwei Jahreskursen. Für zweiklassige Schulen wird folgender 
Gang angeordnet: „Der Unterricht beginnt in jedem Jahre mit den 
wichtigsten Sätzen der Globuslehre. Hierzu treten abwechselnd die 
Grundzüge der Himmelskunde und der Erdgeschichte (6 St.). Es folgt 
eine übersichtliche Betrachtung Sachsens und Deutschlands (etwa 4 St.) 
und die ausführliche Behandlung vaterländischer Landschaften (etwa 16 St.). 
Es könnten ausführlicher behandelt werden im 1. Jahr Alpen, Donau- 
gebiet, Vogtland, Erzgebirge; im 2. Jahr das Rhein= und Maingebiet, 
Hessen, Thüringen, Mittelgebirge, Leipziger Ebene; im 3. Jahr 
Nordsee, westliches Tiefland, Elbtal und Gebiet der unmittelbaren Zu- 
flüsse; im 4. Jahr Ostsee, östliches Tiefland, Lausitz. — Weiter kommen 
ur Behandlung: 1. Jahr: Südliche Halbinseln; Afrika. 2. Jahr: 
Frankreich, Belgien, Holland, England, Amerika. 3. Jahr: Skandi- 
navien, Dänemark, Rußland; Asien und Australien. 4. Jahr: 
Osterreich-Ungarn, Schweizz; deutsche Kolonien.“ 
Etwas anders disponiert der Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II. 
Er bestimmt für das 5. Schuljahr Deutschland, Österreich und Sachsen 
(s. h. Anmerkung 151), fürs 6. Europa, fürs 7. Asien und Afrika, fürs 
8. Amerika und Australien, außerdem aber für jedes der letzten drei 
Schuljahre Abschnitte aus der mathematischen und physikalischen Geo- 
graphie, sowie eingehende Wiederholungen über Sachsen, Deutschland 
und Europa. In vier= und sechsklassigen Schulen entfällt auf 
Klasse II der Stoff des 5. u. 6., auf Klasse 1 der des 7. u. 8. Schul-- 
jahres in jährlichem Wechsel. In zweiklassigen Schulen sollen 
während eines Jahres Vaterlandskunde und das fürs 5. Schuljahr vor- 
gesehene Pensum, während des anderen die fürs 6., 7. und 8. Schul- 
jahr bestimmten Lehrstoffe unter entsprechender Verkürzung und Zu- 
sammenziehung behandelt werden. 
Vergl. hierzu die in den Lehrplänen für die Inspektionsbezirke 
Rochlitz, Döbeln, Zwickau, Borna, Olsnitz und Dippoldis- 
walde aufgestellten Unterrichtsgänge; auch Kälker, Kleine Erdkunde 
für die sächsische Volksschule (Dresden). 
Den eingangs angeführten verschiedenartigen, durchweg der 
Schulpraxis entsprungenen Vorschlägen der G. B. gegenüber schien es 
nicht angezeigt, eingehendere Bestimmungen über den Gang des geo- 
graphischen Unterrichts in den Lehrplan selbst aufzunehmen. 
158) G. B.: Der Globus soll von ausreichender, d. h. von der 
Größe sein, daß die Schüler, was auf demselben dargestellt ist, ohne 
besondere Schwierigkeit zu erkennen vermögen. 
G. B.: Wandkarten mit recht anschaulicher Bezeichnung der 
physikalischen Verhältnisse der Erdoberfläche und möglichst einfacher 
Darstellung der politischen Einteilung sind anderen vorzuziehen. 
Als recht wünschenswert erscheint auch eine Wandkarte der Plani- 
globen, da bei Besprechung der fremden Erdteile der Globus allein 
zur Veranschaulichung in der Regel nicht ausreicht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.