§ 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 123
In ähnlicher Art bestimmt der Entwurf 2c. (Großenhain) für
die II. Klasse vier= und sechsklassiger Schulen hauptsächlich die Be-
handlung Deutschlands einschließlich Sachsens (s. h. Anmerkung 151) und
für die I. Klasse vornehmlich die Europas und der fremden Erdteile
in je zwei Jahreskursen. Für zweiklassige Schulen wird folgender
Gang angeordnet: „Der Unterricht beginnt in jedem Jahre mit den
wichtigsten Sätzen der Globuslehre. Hierzu treten abwechselnd die
Grundzüge der Himmelskunde und der Erdgeschichte (6 St.). Es folgt
eine übersichtliche Betrachtung Sachsens und Deutschlands (etwa 4 St.)
und die ausführliche Behandlung vaterländischer Landschaften (etwa 16 St.).
Es könnten ausführlicher behandelt werden im 1. Jahr Alpen, Donau-
gebiet, Vogtland, Erzgebirge; im 2. Jahr das Rhein= und Maingebiet,
Hessen, Thüringen, Mittelgebirge, Leipziger Ebene; im 3. Jahr
Nordsee, westliches Tiefland, Elbtal und Gebiet der unmittelbaren Zu-
flüsse; im 4. Jahr Ostsee, östliches Tiefland, Lausitz. — Weiter kommen
ur Behandlung: 1. Jahr: Südliche Halbinseln; Afrika. 2. Jahr:
Frankreich, Belgien, Holland, England, Amerika. 3. Jahr: Skandi-
navien, Dänemark, Rußland; Asien und Australien. 4. Jahr:
Osterreich-Ungarn, Schweizz; deutsche Kolonien.“
Etwas anders disponiert der Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II.
Er bestimmt für das 5. Schuljahr Deutschland, Österreich und Sachsen
(s. h. Anmerkung 151), fürs 6. Europa, fürs 7. Asien und Afrika, fürs
8. Amerika und Australien, außerdem aber für jedes der letzten drei
Schuljahre Abschnitte aus der mathematischen und physikalischen Geo-
graphie, sowie eingehende Wiederholungen über Sachsen, Deutschland
und Europa. In vier= und sechsklassigen Schulen entfällt auf
Klasse II der Stoff des 5. u. 6., auf Klasse 1 der des 7. u. 8. Schul--
jahres in jährlichem Wechsel. In zweiklassigen Schulen sollen
während eines Jahres Vaterlandskunde und das fürs 5. Schuljahr vor-
gesehene Pensum, während des anderen die fürs 6., 7. und 8. Schul-
jahr bestimmten Lehrstoffe unter entsprechender Verkürzung und Zu-
sammenziehung behandelt werden.
Vergl. hierzu die in den Lehrplänen für die Inspektionsbezirke
Rochlitz, Döbeln, Zwickau, Borna, Olsnitz und Dippoldis-
walde aufgestellten Unterrichtsgänge; auch Kälker, Kleine Erdkunde
für die sächsische Volksschule (Dresden).
Den eingangs angeführten verschiedenartigen, durchweg der
Schulpraxis entsprungenen Vorschlägen der G. B. gegenüber schien es
nicht angezeigt, eingehendere Bestimmungen über den Gang des geo-
graphischen Unterrichts in den Lehrplan selbst aufzunehmen.
158) G. B.: Der Globus soll von ausreichender, d. h. von der
Größe sein, daß die Schüler, was auf demselben dargestellt ist, ohne
besondere Schwierigkeit zu erkennen vermögen.
G. B.: Wandkarten mit recht anschaulicher Bezeichnung der
physikalischen Verhältnisse der Erdoberfläche und möglichst einfacher
Darstellung der politischen Einteilung sind anderen vorzuziehen.
Als recht wünschenswert erscheint auch eine Wandkarte der Plani-
globen, da bei Besprechung der fremden Erdteile der Globus allein
zur Veranschaulichung in der Regel nicht ausreicht.