Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

128 8 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 
Vergl. hierzu u. a.: Schreher, Entwurf rc.; Baunack, Lehr- 
plan 2c.; Lehrplan für den Bezirk Chem nitz II; Entwurf rc. (Großen= 
hain). 
1680) „Es ist die Frage, in welchem Zusammenhange diese 
charakteristischen Repräsentanten am ersprießlichsten zu behandeln sein 
werden: ob nach ihrer Ahnlichkeit, oder nach Ortlichkeiten gruppiert, wo“ 
sie zuzeiten bei= und miteinander beobachtet werden können. Anders 
ausgedrückt: ob in System-, oder in Raumgruppen, welch letztere die 
Vorstufe der auf den Ünterricht in späteren Schuljahren berechneten so- 
genannten Lebensgemeinschaften bilden.“ Der Lehrplan läßt für 
die Anordnung des naturgeschichtlichen Stoffes beide Wege offen. Doch 
hat letzterer den Vorzug. 
Grüllich, dem „die Betrachtung der Naturgegenstände in Lebens- 
gemeinschaften als für die Volksschule besonders geeignet erscheint“, be- 
merkt in seinem Lehrplane 2c., „man finde den naturgeschichtlichen 
Lehrstoff des 3. Schuljahres im Garten, an der Hecke, am Dorf- 
bache, im Teiche, im Hause, im heimatlichen Boden, den des 4. Schul- 
jahres auf der Wiese, dem Felde, in den heimischen Wäldern, Flüssen 
und Bächen, sowie in der Tiefe des sächsischen Landes“. 
In diesem Sinne gibt der Entwurf 2c. (Großenhain) fürs 
4. Schuljahr einen Stoffplan mit folgenden Abschnitten: ein Wald im 
Frühling, ein Gewässer, ein Wald im Sommer, die Heide, Gewässer 
im Herbste, Tierleben im winterlichen Walde, Frühlingsboten. 
169) Es wird sich also nur darum handeln können, „das Zu- 
sammengehörige in einer gemeinverständlichen Einteilung 
nach natürlichen Gruppen zusammenzuschließen“. „Zu diesem Zwecke ist 
es wichtig, die Kinder zwischen den behandelten Naturgegenständen Ver- 
gleichungen anstellen zu lassen, damit sie selbst nach und nach die all- 
gemeine Einteilung und Ubersicht derselben gewinnen, mit der man sich 
in der einfachen Volksschule wird begnügen müssen (G. B.).“ 
Dr. Wild (Stoffpläne 2c., Zusätze II): „In der Naturbeschreibung 
ist das Kleinliche und Allbekannte zu meiden. Dagegen sind durch die 
ganze Art der Betrachtung, besonders auch durch Vergleichung mehrerer 
verwandter Einzelwesen mit dem Hauptvertreter die gleichartigen, wesent- 
lichen Merkmale der Ordnung oder Familie herauszuheben und alsdann 
zu einer Charakteristik zusammenzustellen.“ 
„„Es empfiehlt sich, die zu behandelnden Naturkörper gruppenweise 
vorzunehmen. Bei jeder Gruppe hat die Besprechung von einem der- 
selben, der als Vertreter in den Mittelpunkt zu stellen ist, auszugehen, 
und an ihn sind die übrigen vergleichend anzuschließen. Wenn die nach 
und nach behandelten Gruppen weiterhin unter Hervorhebung ihrer 
charakteristischen Merkmale fortlaufend zueinander in Beziehung gesetzt 
werden, so gewinnen die Kinder schließlich einen für sie ausreichenden 
Überblick über das Ganze.“ 
Frrig wäre die Annahme, daß der naturgeschichtliche Unterricht nach 
Lebensgemeinschaften die Zusammenstellung der Naturkörper 
zu Familien und Klassen unter dem Gesichtspunkte der Ahrlichkeit
	        
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