128 8 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre.
Vergl. hierzu u. a.: Schreher, Entwurf rc.; Baunack, Lehr-
plan 2c.; Lehrplan für den Bezirk Chem nitz II; Entwurf rc. (Großen=
hain).
1680) „Es ist die Frage, in welchem Zusammenhange diese
charakteristischen Repräsentanten am ersprießlichsten zu behandeln sein
werden: ob nach ihrer Ahnlichkeit, oder nach Ortlichkeiten gruppiert, wo“
sie zuzeiten bei= und miteinander beobachtet werden können. Anders
ausgedrückt: ob in System-, oder in Raumgruppen, welch letztere die
Vorstufe der auf den Ünterricht in späteren Schuljahren berechneten so-
genannten Lebensgemeinschaften bilden.“ Der Lehrplan läßt für
die Anordnung des naturgeschichtlichen Stoffes beide Wege offen. Doch
hat letzterer den Vorzug.
Grüllich, dem „die Betrachtung der Naturgegenstände in Lebens-
gemeinschaften als für die Volksschule besonders geeignet erscheint“, be-
merkt in seinem Lehrplane 2c., „man finde den naturgeschichtlichen
Lehrstoff des 3. Schuljahres im Garten, an der Hecke, am Dorf-
bache, im Teiche, im Hause, im heimatlichen Boden, den des 4. Schul-
jahres auf der Wiese, dem Felde, in den heimischen Wäldern, Flüssen
und Bächen, sowie in der Tiefe des sächsischen Landes“.
In diesem Sinne gibt der Entwurf 2c. (Großenhain) fürs
4. Schuljahr einen Stoffplan mit folgenden Abschnitten: ein Wald im
Frühling, ein Gewässer, ein Wald im Sommer, die Heide, Gewässer
im Herbste, Tierleben im winterlichen Walde, Frühlingsboten.
169) Es wird sich also nur darum handeln können, „das Zu-
sammengehörige in einer gemeinverständlichen Einteilung
nach natürlichen Gruppen zusammenzuschließen“. „Zu diesem Zwecke ist
es wichtig, die Kinder zwischen den behandelten Naturgegenständen Ver-
gleichungen anstellen zu lassen, damit sie selbst nach und nach die all-
gemeine Einteilung und Ubersicht derselben gewinnen, mit der man sich
in der einfachen Volksschule wird begnügen müssen (G. B.).“
Dr. Wild (Stoffpläne 2c., Zusätze II): „In der Naturbeschreibung
ist das Kleinliche und Allbekannte zu meiden. Dagegen sind durch die
ganze Art der Betrachtung, besonders auch durch Vergleichung mehrerer
verwandter Einzelwesen mit dem Hauptvertreter die gleichartigen, wesent-
lichen Merkmale der Ordnung oder Familie herauszuheben und alsdann
zu einer Charakteristik zusammenzustellen.“
„„Es empfiehlt sich, die zu behandelnden Naturkörper gruppenweise
vorzunehmen. Bei jeder Gruppe hat die Besprechung von einem der-
selben, der als Vertreter in den Mittelpunkt zu stellen ist, auszugehen,
und an ihn sind die übrigen vergleichend anzuschließen. Wenn die nach
und nach behandelten Gruppen weiterhin unter Hervorhebung ihrer
charakteristischen Merkmale fortlaufend zueinander in Beziehung gesetzt
werden, so gewinnen die Kinder schließlich einen für sie ausreichenden
Überblick über das Ganze.“
Frrig wäre die Annahme, daß der naturgeschichtliche Unterricht nach
Lebensgemeinschaften die Zusammenstellung der Naturkörper
zu Familien und Klassen unter dem Gesichtspunkte der Ahrlichkeit