Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

132 8 6. Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte und Naturlehre. 
Tierkunde, nach Lebensgemeinschaften geordnet; einige Mineralien. 
7. Schuljahr. Magnetismus, Elektrizität, Gleichgewicht, Schall. 
8. Schuljahr. Menschenkunde; Wärme, Licht, chemische Erscheinungen. 
Schreyer (Entwurf 2c.); 1. Jahr. Pflanzen und Tiere, Erden 
und Gesteine des engeren Vaterlandes. 2. Jahr. Pflanzen, Tiere und 
Mineralien Deutschlands. 3. Jahr. Die europäische Kulturarbeit. 
4. Jahr. Die natürlichen Bedürfnisse des Menschen (einschließlich der aus- 
ländischen Kulturpflanzen). S. Anmerkung 145 und 157. 
Grüllich (Lehrplan 2c.): 1. Jahr. Besonders wichtige Nutz- 
pflanzen des deutschen Landes; das Tierleben in deutschen Wäldern, 
Flüssen und Meeren; wichtige Mineralien, die Deutschland liefert. 
2. Jahr. Für unseren Haushalt und unsere Industrie besonders wichtige 
ausländische Nutzpflanzen; Bau und Ernährung der Pflanzen; charak- 
teristische Tiere der Fremde; Mineralien, die wir namentlich aus dem 
Auslande erhalten. 3. und 4. Jahr. Bau, Leben und Pflege des 
menschlichen Körpers letwa 25 Lektionen); Naturlehre (etwa 1¼ Jahr). 
Wie diese vier Jahrespensen auf die Oberklassen vier= und mehr- 
klassiger Schulen zu verteilen sein würden, liegt auf der Hand. In 
der Oberklasse zweiklassiger Schulen sollen sie — mit Ausnahme der 
von Dr. Wild entworfenen, die nur für gegliederte Schulen gelten, 
— der Reihe nach in vier Jahren durchgenommen werden. 
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II: 1. Jahr. Im Sommer 
Pflanzen-, im Winter Tier= (14 W.) und Menschenkunde (6 W.). 
2. Jahr. Aus dem Pflanzen= (12 W.), aus dem Mineral= (6 W.), 
aus dem Tierreiche (12 W.), Menschenkunde (10 W.). 3. Jahr. Im 
Sommer Naturgeschichte, und zwar Pflanzen= (10 W.) und Menschen- 
kunde (10 W.); im Winter Naturlehre. 4. Jahr. Im Sommer 
Naturgeschichte, und zwar Tier= (6 W.), Menschen= (8 W.) und 
Mineralkunde (6 W.); im Winter Naturlehre. — Zweiklassige Schule: 
in einem Jahre 1. und 3., im anderen 2. und 4. Kursus unter an- 
gemessener Einschränkung des Lehrstoffes. « « 
DerEntwurf2c.(Großenhain)äußertsichüberdenGaug, 
den der naturkundliche Unterricht zu nehmen habe, folgendermaßen: 
„Im 4. (s. Anmerkung 168b) und 5. Schuljahr (ein Garten, eine 
Wiese, die Felder im Sommer, der Garten im Herbste, Haus und 
Hof) wird die Betrachtung namentlich auf die Lebens= und Entwicklungs- 
vorgänge der Naturwesen und auf die leicht erkennbaren Beziehungen 
wischen Lebensverrichtung, Körperausrüstung und Lebensumgebung 
bingelenkt. Der Unterricht bewegt sich in den einfachsten Formen der 
denkenden Naturbetrachtung. Behandelt werden die Hauptvertreter der 
heimatlichen Landschaft. Für die Oberstufe gewinnt die Betrachtung 
der Natur unter dem Gesichtspunkte der menschlichen Arbeit Bedeutung, 
und der Charakter der Naturerklärung tritt schärfer hervor. Im Sommer 
werden die heimatlichen Landschaften als Kulturgebiete behandelt 
(6. Schuljahr: Wälder und Gewässer der Heimat, Forst= und Teich- 
wirtschaft; 7. Schuljahr: Feld= und Wiesenbau, Viehwirtschaft; 
8. Schuljahr: Gartenwirtschaft), im Winter die auffallendsten Natur- 
erscheinungen (6. Schuljahr: Wasser, Luft und Licht), die wichtigsten 
Lebensbedürfnisse des Menschen (7. Schuljahr: Nahrung, Wohnung,
	        
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