8. Zeichnen. 141
nicht schon in der Schule gelernt werden, muß der Hausfleiß nach-
helfen.“" „Beim Gesangunterrichte müssen die Schüler ernstlich an-
gehalten werden, die eingeübten Lieder auch auswendig zu singen.“
Leider wird dieser Vorschlag, wie wichtig er auch ist, dem Ver-
nehmen nach nicht überall gehörig beachtet. Dann fehlt es dem Schul-
gesange gewöhnlich an Freiheit und Schwung, auch erfüllt er den Zweck
nicht, über die Schule hinaus veredelnd auf das Volksleben zu wirken.
Vergl. hierzu u. a.: Schreyer, Entwurf 2c.; Baunack, Lehrplan rc.;
Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Dippoldiswalde, Glauchau
und Chemnitz II; auch Anmerkung 35.
88.
Zeichnen.
1. Im Zeichenunterrichte!ss) sollen die Schüler einfache,
geschmackvolle Formen ohne Anwendung mechanischer Hilfs-
mittel1889) richtig auffassen und darstellen lernen 1582.
2. Der Unterricht kann — namentlich in gegliederten
Schulen — durch entsprechende Ubungen 185) vorbereitet werden;
besondere Lektionen sind für denselben in der Regel vom fünften
Schuljahre 190) zu bestimmen.
3. Zunächst werden gerade Linien von verschiedener Lage
und Länge, Dreiecke, Vierecke und aus diesen Elementen sich
entwickelnde Figuren vorzugsweise im Rahmen des Quadrats1)
gezeichnet; dann folgen aus Kreislinien und Abschnitten derselben
zusammengesetzte Gebilde, — endlich ornamentale Formen ½),
sowie nach einfachen Motiven zu gestaltende 193) Muster 190).
4. Dabei soll auf die Bedürfnisse des praktischen Lebens 155)
tunlichst Rücksicht genommen werden.
5. Auf Sorgfalt und Sauberkeit der Ausführung ist streng
zu halten 195).
6. Der Unterricht ist vorherrschend als Massenunterricht 1)
zu betreiben 197b u.J.
Zu § 8.
188) G. B.: „Der Zeichenunterricht soll das Augenmaß, die Hand-
fertigkeit, den Formensinn und Geschmack der Schulzugend bilden, der-
selben zugleich auch die nötige allgemeine Vorbildung für die Ver-
wendung der Zeichenfertigkeit im gewöhnlichen Leben gewähren.“