Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

142 8 8. Zeichnen. 
„Der Zeichenunterricht soll nicht bloß Auge und Hand der Kinder 
bilden, sondern auch ihr Urteil schärfen, ihr Schönheitsgefühl entwickeln, 
ihre Phantasie anregen und ihre Willenskraft zu tüchtiger, möglichst 
selbständiger Arbeit in Anspruch nehmen.“ 
„Durch den Zeichenunterricht sollen die Kinder befähigt werden, 
die Natur und die Gegenstände ihrer Umgebung nach Form und Farbe 
zu beobachten und das Beobachtete einfach und klar darzustellen.“ 
Diese Aufgaben müssen auch den einfachsten Volksschulen vor- 
schweben, damit ihr Zeichenunterricht, obgleich ihm nach Lage der Ver- 
hältnisse nur wenig Zeit gewidmet werden kann, doch mehr und mehr 
den Ansprüchen genüge, die jetzt an ihn gestellt werden. 
188b) Baunack (Lehrplan 2c.):,, Beim Freihandzeichnen muß natür- 
lich darauf gehalten werden, daß es wirklich aus freier Hand geschieht, wenn 
auch für den Anfang das vergleichende Nachmessen gezeichneter Linien 
zur Unterstützung des Augenmaßes nicht unbedingt zu verwerfen sein 
dürfte. Und ist der Schüler so weit vorgeschritten, daß er aus freier 
Hand zeichnen kann, so mag es ihm zu schnellerer Förderung und 
anmutigerer Darstellung des Ganzen wohl gestattet sein, mechanische 
Hilfsmittel, wenn immer auch sparsam, zu gebrauchen.“ 
„Weniggeübte Schüler haben bei Darstellung geradliniger Formen 
solche Strecken, von deren Genauigkeit das Gelingen der Zeichnung 
vorzugsweise abhängt, einer nachträglichen Messung zu unterziehen. 
Beim Zeichnen krummliniger Figuren werden die nötigen Hilfslinien 
unter Anwendung mechanischer Mittel ausgeführt. Bei zusammen- 
gesetzten Aufgaben dürfen gut geförderte Schüler der Oberstufe, um 
die Arbeit abzukürzen, Lineal und Zirkel benutzen.“ 
Vergl. hierzu: Schreyer, Entwurf 2c.; Grüllich, Lehrplan 2c.; 
Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Dippoldiswalde, Glauchau 
und Chemnitz II. 
188e) G. B.: „Das Freihandzeichnen hat auf allen Stufen in den 
Vordergrund zu treten; mit demselben können aber für genügend ge- 
förderte Schüler auch Ubungen im geometrischen Zeichnen, sowie 
im Gebrauche der Farben in Verbindung gebracht werden.“ 
Der Ansicht, das geometrische Zeichnen müsse in den Zeichen- 
stunden der einfachen Volksschule aus Mangel an Zeit ausgeschlossen 
werden, steht die andere gegenüber, daß es wegen seiner Wichtigkeit 
für das Leben den Hauptteil des Unterrichts bilden müsse, wenn der- 
selbe nur in beschränkter Ausdehnung betrieben werden kann. Vergl. 
hierzu: § 5 Abs. 2; Anmerkung 113 und 197b; Lehrplan für die Fort- 
bildungsschulen 2c., § 6. 
Dem Vernehmen nach bürgert sich der Gebrauch von Farben, 
durch welche der Unterricht belebt, interessanter gemacht und die Geschmacks- 
bildung der Schüler gefördert wird, mehr und mehr ein. Allerdings 
bedürfen diese hinsichtlich der Farbenbehandlung einer besonders sorg- 
fältigen Anleitung, wenn die Erfolge befriedigende sein sollen. 
Für die Einführung in den Gebrauch der Farben hat sich folgender 
Stufengang ausgebildet: 1. Grundieren mit einer Farbe; 2. Ton 
in Ton malen; 3. Zusammenstellung ciner Grundfarbe mit der ihr
	        
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