Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 9. Turnen. 151 
am Reck und Springen am Bock; Stützübungen am Barren und 
Ubungen am Schwungseil; Klettern an den Stangen und Springen 
über die Schnur), geübt wird, oder nur an einem. Letzterenfalls 
tritt an die Stelle der zweiten Gerätübung ein Bewegungsspiel oder ein 
Lauf womöglich im Freien.“ 
Bei einzelnen Turnübungen (s. Anmerkung 202) wird von den 
Schülern gesungen Ees ist nicht außer acht zu lassen, daß dies jeder- 
zeit in durchaus angemessener Weise geschieht. In Rücksicht auf die 
Gesundheit der Schüler muß das gleichzeitige Singen auf Ubungen 
im Gehen (Marschieren) beschränkt werden. 
Vergl. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c.; Schreyer, Entwurf rc. 
200c) Wo Gelegenheit zum Baden vorhanden ist, werden in 
einigen Schulen beim Beginn der Badezeit in den Klassen, die die 
Altersstufen vom 12. bis zum 14. Lebensjahre umfassen, einige 
Stunden auf Trockenschwimmübungen verwendet; außerdem wird 
in geeigneter Weise Anleitung zu deren Anwendung beim Wasser- 
schwimmen gegeben. Das ist nachahmungswert, vor sportlichen Über- 
treibungen aber zu warnen. Ein zweckmäßiges Schema der Kom- 
mandos für den Trockenschwimmunterricht findet sich in dem Hand- 
buche für Turnlehrer 2c. von Frohberg, 1. Teil, 9. Aufl. 
200 ) Im Hinblick auf die Bedeutung, die die Ausbildung einer 
freien Atmung während der Schulzeit für die Verhütung und Be- 
kämpfung der Tuberkulose hat, erwächst dem Turnunterricht die Auf- 
gabe, bei allen Ubungen auf richtige und wirksame Atemführung 
zu achten. Hieraus ergibt sich auch die Forderung. für eine möglichst 
staubfreie Luft in den Turnhallen Sorge zu tragen und systematische 
Tiefatmungen namentlich im Freien vornehmen zu lassen. 
201) So stellen sich die Ausgaben für den Turnunterricht ganz 
niedrig. Vergl. auch § 9 Abf. 3. 
Nach dem Anmerkung 198 gedachten Deputationsberichte hat sich 
der Turnunterricht bis zum Jahre 1881 nur in wenigen einfachen 
Volksschulen eingebürgert. Geturnt wurde nämlich in 122 Städten 
und 313 Dörfern, nicht geturnt dagegen in 35 Städten und 
1482 Dörfern. Die Deputation „glaubte aber, daß der Einführung 
des Turnunterrichts in vielen Fällen nur deshalb Schwierigkeiten ent- 
gegengestellt würden, weil die Anforderungen, die das Gesetz an die 
Gemeinden erhebt, entweder nicht hinreichend bekannt seien oder über- 
schätzt würden, und war überzeugt, daß es bei nur einigem guten 
Willen selbst den unbemitteltsten Gemeinden möglich sein werde, den 
für den Turnunterricht in einfachen Volksschulen festgestellten Lehrplan 
vom 5. November 1878 durchzuführen“. 
Inzwischen hat der Turnunterricht von Jahr zu Jahr ein etwas 
größeres Verbreitungsgebiet gewonnen, und gegenwärtig steht seine 
Einführung nur in wenig Landschulen noch aus. 
Dies ist aus umstehender Zusammenstellung über die Verbreitung 
des Turnens in einfachen Volksschulen zu ersehen.
	        
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