Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

154 § 10. Weibliche Handarbeiten. 
verwendenden Materials, als auch der zu gebrauchenden Werkzeuge 
bekannt gemacht werden.“ 
„Der Unterricht ist auch dazu angetan, die Schülerinnen an Wohl- 
anständigkeit in der Kleidung, an Reinlichkeit, Ordnung und Sparsam- 
keit, sowie an nützliche Tätigkeit zu gewöhnen.“ 
S. hierzu u. a.: J. Handrick, Allgemeine Belehrungen, welche bei 
dem Unterrichte in Nadelarbeiten zu geben sind (Bautzen); E. Krause. 
Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten (Meißen); Drever- 
hoff, Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten; T. Lands- 
berg, Leitfaden für den Handarbeitsunterricht in Landschulen; 
R. u. A. Schallenfeld, Der Handarbeitsunterricht in Schulen 
(Frankfurt a. M.); A. Schallenfeld, Praktische Anweisung zur Er- 
teilung des Handarbeitsunterrichts (Frankfurt a. M.. 
206) Vergl. 82 Abs. 3 der Ausführungsverordnung zum Volksschul- 
gesetze: „Der Unterricht in Weiblichen Handarbeiten für Mädchen kann 
in einfachen Volksschulen auf das Notwendigste wie Stricken, Nähen, 
Wäschezeichnen, Ausbessern, Zuschneiden und dergl. beschränkt werden.“ 
Als das Allernotwendigste bezeichnen die G. B. Stricken, Nähen, 
Stopfen und Ausbessern; sie erklären sich bestimmt gegen die Aus- 
führung sogenannter Luxusarbeiten, verwerfen aber das Häkeln nicht. 
Dem stimmen auch die später für einzelne Inspektionsbezirke heraus- 
gegebenen Lehr= und Stoffpläne im wesentlichen bei. 
207) Über den Gang des Unterrichts enthalten die G. B. u. a. 
folgende Vorschläge: 
a) 1. Stricken. 2. Erlernung der verschiedenen Nähte und des 
Flickens. 3. Wäschenähen (leichtere Arbeiten) und Wäschezeichnen. 
4. Wäschenähen (schwerere Arbeiten) und Stopfen, wenn möglich auch 
Anleitung zum Zuschneiden. 
HD) Erlernung der rechten und linken Strickmasche an besonderen 
Ubungsstreifen, Stricken von Strümpfen, Anleitung zum Anstricken 
und Ferseneinstricken. Erlernung der beiden Häkelmaschen an besonderen 
Ubungsstreifen, Häkeln nach Mustern. Erlernung des Fadengerade- 
machens, Fadenziehens, Saumbrechens und der Hauptarten der Nähte 
an besonderen Ubungstüchern; Anwendung des Gelernten bei An- 
fertigung von Wäschestücken, namentlich von Hemden. Erlernung des 
Wäschezeichnens an einem Zeichentuche, Zeichnen von Wäschestücken. 
Strumpfstopfen und Wäscheausbessern. 
Den Schulen des Bezirks Leipzig II ist vor einiger Zeit nach- 
stehender, vom Bezirksschulinspektor im Einvernehmen mit Frau Busch 
festgestellter Lehrgang zur Annahme empfohlen worden: 1. Stricken. 
Kinder, die noch nicht stricken können, haben die Maschen an 
einem Strickstreifen zu erlernen. Alsdann Stricken eines Paares 
Strümpfe nach der Regel. Später Stricken wollener Strümpfe, 
Socken, Hacken; Einstricken 2c. — 2. Nähen Erlernung der wich- 
tigsten Nähte, der Knopf= und Schnürlöcher, der Befestigung von 
Hteln, Osen und Knöpfen an einem Nähtuche. Erlernung des 
uschneidens und Nähens eines Frauen= und eines Männerhemdes. 
Schnittzeichnen und Zuschneiden von Bett= und Leibwäsche in ver-
	        
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