154 § 10. Weibliche Handarbeiten.
verwendenden Materials, als auch der zu gebrauchenden Werkzeuge
bekannt gemacht werden.“
„Der Unterricht ist auch dazu angetan, die Schülerinnen an Wohl-
anständigkeit in der Kleidung, an Reinlichkeit, Ordnung und Sparsam-
keit, sowie an nützliche Tätigkeit zu gewöhnen.“
S. hierzu u. a.: J. Handrick, Allgemeine Belehrungen, welche bei
dem Unterrichte in Nadelarbeiten zu geben sind (Bautzen); E. Krause.
Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten (Meißen); Drever-
hoff, Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten; T. Lands-
berg, Leitfaden für den Handarbeitsunterricht in Landschulen;
R. u. A. Schallenfeld, Der Handarbeitsunterricht in Schulen
(Frankfurt a. M.); A. Schallenfeld, Praktische Anweisung zur Er-
teilung des Handarbeitsunterrichts (Frankfurt a. M..
206) Vergl. 82 Abs. 3 der Ausführungsverordnung zum Volksschul-
gesetze: „Der Unterricht in Weiblichen Handarbeiten für Mädchen kann
in einfachen Volksschulen auf das Notwendigste wie Stricken, Nähen,
Wäschezeichnen, Ausbessern, Zuschneiden und dergl. beschränkt werden.“
Als das Allernotwendigste bezeichnen die G. B. Stricken, Nähen,
Stopfen und Ausbessern; sie erklären sich bestimmt gegen die Aus-
führung sogenannter Luxusarbeiten, verwerfen aber das Häkeln nicht.
Dem stimmen auch die später für einzelne Inspektionsbezirke heraus-
gegebenen Lehr= und Stoffpläne im wesentlichen bei.
207) Über den Gang des Unterrichts enthalten die G. B. u. a.
folgende Vorschläge:
a) 1. Stricken. 2. Erlernung der verschiedenen Nähte und des
Flickens. 3. Wäschenähen (leichtere Arbeiten) und Wäschezeichnen.
4. Wäschenähen (schwerere Arbeiten) und Stopfen, wenn möglich auch
Anleitung zum Zuschneiden.
HD) Erlernung der rechten und linken Strickmasche an besonderen
Ubungsstreifen, Stricken von Strümpfen, Anleitung zum Anstricken
und Ferseneinstricken. Erlernung der beiden Häkelmaschen an besonderen
Ubungsstreifen, Häkeln nach Mustern. Erlernung des Fadengerade-
machens, Fadenziehens, Saumbrechens und der Hauptarten der Nähte
an besonderen Ubungstüchern; Anwendung des Gelernten bei An-
fertigung von Wäschestücken, namentlich von Hemden. Erlernung des
Wäschezeichnens an einem Zeichentuche, Zeichnen von Wäschestücken.
Strumpfstopfen und Wäscheausbessern.
Den Schulen des Bezirks Leipzig II ist vor einiger Zeit nach-
stehender, vom Bezirksschulinspektor im Einvernehmen mit Frau Busch
festgestellter Lehrgang zur Annahme empfohlen worden: 1. Stricken.
Kinder, die noch nicht stricken können, haben die Maschen an
einem Strickstreifen zu erlernen. Alsdann Stricken eines Paares
Strümpfe nach der Regel. Später Stricken wollener Strümpfe,
Socken, Hacken; Einstricken 2c. — 2. Nähen Erlernung der wich-
tigsten Nähte, der Knopf= und Schnürlöcher, der Befestigung von
Hteln, Osen und Knöpfen an einem Nähtuche. Erlernung des
uschneidens und Nähens eines Frauen= und eines Männerhemdes.
Schnittzeichnen und Zuschneiden von Bett= und Leibwäsche in ver-