Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

156 § 10. Weibliche Handarbeiten. 
nach Erreichung des Schulziels Nebenarbeiten fertigen; dazu gehören 
Häkeln und Sticken.“ v # 
In einigen Aufsichtsbezirken werden die wichtigsten Nähte nicht 
mehr an einem sogenannten Nähtuche, sondern bei Herstellung einer 
Frauenschürze erlernt, um dem Unterrichte von Anfang an eine 
praktische Richtung zu geben. 
Vergl. hierzu: Dr. Wild, Zusätze zur 9. Abteilung der Stoffpläne, 
den Unterricht in Weiblichen Handarbeiten betreffend; Schreyer, 
Entwurf 2c.; Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Borna, Rochlitz, 
Döbeln, Zwickau, Dippoldiswalde und Chemnitz II. 
207b) In betreff des Unterrichtsbetriebes fordern die G. B. 
namentlich folgendes: 1. Der Unterricht ist auf jeder Lehrstufe zunächst 
Massenunterricht, so daß alle Schülerinnen derselben Abteilung das 
Gleiche arbeiten. 2. Material und Werkzeug ist bei allen Schüle- 
rinnen womöglich dasselbe, und zu diesem Zwecke sind mit Be- 
rücksichtigung der örtlichen Verhältnisse überall die erforderlichen Ein- 
richtungen zu treffen. 3. Die Anweisung teilt sich in Vorzeigen, Be- 
schreiben, Vormachen und Nachahmenlassen. Dabei müssen die Mädchen 
in anregendem Lehrgespräch veranlaßt werden, über Zusammensetzung 
und Eigentümlichkeit der zu liefernden Arbeiten, über einschlagende 
Arbeitsregeln und = vorteile, über Art und Reihenfolge der nötigen 
Handgriffe, über gemachte Fehler 2c. Auskunft zu geben. Auch münd- 
liche Zusammenfassungen des Gelernten und in gewissen Fällen kurze 
Niederschriften desselben sind zu verlangen. 4. Auf Ruhe und Sitt- 
samkeit, Fleiß und Aufmerksamkeit, Ordnung und Reinlichkeit, auf 
gutes Sprechen und eine Körperhaltung, welche die Gesundheit nicht 
beeinträchtigt, sowie auf sparsame Verwendung der Arbeitsstoffe ist 
seiten der Lehrerin nachdrücklich zu dringen. Denn auch bei dem Unter- 
richte in den Weiblichen Handarbeiten darf die Aufgabe der Volksschule, 
in jeder Beziehung bildend und erziehlich auf die Kinder einzuwirken, 
niemals aus den Augen gelassen werden. 
Die Zahl der Abteilungen ist in allen Klassen möglichst zu be- 
schränken. Auch bei zwei= und dreiklassigen Schulen werden sich, wie 
Baunack (Lehrplan 2c.) bemerkt, „in der Hauptsache nur zwei Ab- 
teilungen nötig machen, eine Strick= und eine Nähabteilung“. x 
Die in der Schule zu fertigenden Arbeiten können solchen Mädchen, 
von denen eine sichere, sorgfältige und sanbere Weiterführung bestimmt 
zu erwarten ist, nach Befinden zur Betätigung des Hausfleißes 
überlassen werden. 
208) Die G. B. bezeichnen zwar einen früheren Anfang des 
Unterrichts als zweckmäßig, indem sie zugleich bemerken, daß damit bei 
kleineren Schulen, wenn die Schülerinnen beider Klassen vereinigt 
werden könnten, eine Erhöhung des Kostenaufwandes nicht eintreten 
dürfte; doch übersehen sie auch nicht, daß es in gewissen Fällen bei 
der Hoffnung auf spätere Erweiterung des Unterrichts genügen müsse, 
wenn er vorläufig nur für die letzten vier Schuljahre eingerichtet werde.
	        
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