156 § 10. Weibliche Handarbeiten.
nach Erreichung des Schulziels Nebenarbeiten fertigen; dazu gehören
Häkeln und Sticken.“ v #
In einigen Aufsichtsbezirken werden die wichtigsten Nähte nicht
mehr an einem sogenannten Nähtuche, sondern bei Herstellung einer
Frauenschürze erlernt, um dem Unterrichte von Anfang an eine
praktische Richtung zu geben.
Vergl. hierzu: Dr. Wild, Zusätze zur 9. Abteilung der Stoffpläne,
den Unterricht in Weiblichen Handarbeiten betreffend; Schreyer,
Entwurf 2c.; Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Borna, Rochlitz,
Döbeln, Zwickau, Dippoldiswalde und Chemnitz II.
207b) In betreff des Unterrichtsbetriebes fordern die G. B.
namentlich folgendes: 1. Der Unterricht ist auf jeder Lehrstufe zunächst
Massenunterricht, so daß alle Schülerinnen derselben Abteilung das
Gleiche arbeiten. 2. Material und Werkzeug ist bei allen Schüle-
rinnen womöglich dasselbe, und zu diesem Zwecke sind mit Be-
rücksichtigung der örtlichen Verhältnisse überall die erforderlichen Ein-
richtungen zu treffen. 3. Die Anweisung teilt sich in Vorzeigen, Be-
schreiben, Vormachen und Nachahmenlassen. Dabei müssen die Mädchen
in anregendem Lehrgespräch veranlaßt werden, über Zusammensetzung
und Eigentümlichkeit der zu liefernden Arbeiten, über einschlagende
Arbeitsregeln und = vorteile, über Art und Reihenfolge der nötigen
Handgriffe, über gemachte Fehler 2c. Auskunft zu geben. Auch münd-
liche Zusammenfassungen des Gelernten und in gewissen Fällen kurze
Niederschriften desselben sind zu verlangen. 4. Auf Ruhe und Sitt-
samkeit, Fleiß und Aufmerksamkeit, Ordnung und Reinlichkeit, auf
gutes Sprechen und eine Körperhaltung, welche die Gesundheit nicht
beeinträchtigt, sowie auf sparsame Verwendung der Arbeitsstoffe ist
seiten der Lehrerin nachdrücklich zu dringen. Denn auch bei dem Unter-
richte in den Weiblichen Handarbeiten darf die Aufgabe der Volksschule,
in jeder Beziehung bildend und erziehlich auf die Kinder einzuwirken,
niemals aus den Augen gelassen werden.
Die Zahl der Abteilungen ist in allen Klassen möglichst zu be-
schränken. Auch bei zwei= und dreiklassigen Schulen werden sich, wie
Baunack (Lehrplan 2c.) bemerkt, „in der Hauptsache nur zwei Ab-
teilungen nötig machen, eine Strick= und eine Nähabteilung“. x
Die in der Schule zu fertigenden Arbeiten können solchen Mädchen,
von denen eine sichere, sorgfältige und sanbere Weiterführung bestimmt
zu erwarten ist, nach Befinden zur Betätigung des Hausfleißes
überlassen werden.
208) Die G. B. bezeichnen zwar einen früheren Anfang des
Unterrichts als zweckmäßig, indem sie zugleich bemerken, daß damit bei
kleineren Schulen, wenn die Schülerinnen beider Klassen vereinigt
werden könnten, eine Erhöhung des Kostenaufwandes nicht eintreten
dürfte; doch übersehen sie auch nicht, daß es in gewissen Fällen bei
der Hoffnung auf spätere Erweiterung des Unterrichts genügen müsse,
wenn er vorläufig nur für die letzten vier Schuljahre eingerichtet werde.