Anhang. 167
Chemnitzer Fibel, herausgeg. vom Päd. Verein zu Chemnitz,
10. Aufl. (Verlag von Pickenhahn u Sohn in Chemnitz).
220) Das „Deutsche Lesebuch für einfache Volksschulen, heraus—
gegeben von Dr. Putzger, Gäbler und Rasche (Leipzig, Verlag
von A. Dürr)“ ist in das Schulbücherverzeichnis ausgenommen und die
frühere einschränkende Bestimmung aufgehoben worden.
Das Lesebuch: Die Muttersprache von M. Baron 2c. ist auch
in der neuen Bearbeitung vom Dresdner Lehrerverein, Ausg. A
fünfteilig und Ausg B dreiteilig, zur Einführung in den einfachen
Volksschulen zugelassen worden.
Die Ausgabe der „Muttersprache“ für katholische Schulen (Nr. 20
des Schulbücherverzeichnisses) ist vergriffen und wird dem Vernehmen
nach nicht mehr benutzt.
Das unter Nr. 21 angeführte Lesebuch führt jetzt den Titel: Der
Kinderfreund, Lesebuch für die katholischen Volksschulen Sachsens,
herausgegeben von Emil Rößler und Paul Bergmann, den Mit-
arbeitern des verstorbenen Königl. Hofpredigers und Vikariatsrats
J. Dienst, Dresden. Auch der in neuer (4.) Auflage erschienene dritte,
für das 5. und 6. Schuljahr bestimmte Band dieses Werkes darf in
den katholischen Volksschulen eingeführt werden.
Die Ausgabe des Hungerschen Lesebuches für deutsche Volks-
schulen, bearbeitet von W. Schreyer, L. Bartsch und Dr. M Wünsch-
mann, ist in das Schulbücherverzeichnis für die einfachen Volksschulen
aufgenommen worden.
Das unter Nr. 24 genannte Lesebuch von Jütting und Weber ist
durch Schulrat Dr. Lange und Lehrer Schillmann neur bearbeitet
worden. Dies Werk ist unter Mitwirkung von Dr. W. Michel,
J. G. Sieber und Dr. G. Stephan von Dr. K. Lange neu bearbeitet
worden und nunmehr unter dem Titel Vaterländisches Lesebuch
bei Jul. Klinkhardt in Leipzig erschienen. Ausg. A und B. Die Ein-
führung beider Ausgaben in den einfachen Volksschulen ist genehmigt
worden.
220b) Das Rechenbuch für Volksschulen, bearbeitet von Dresdner
Schulmännern (Dresden, Verlag von Bleyl und Kämmerer), ist in das
Schulbücherverzeichnis für einfache Volksschulen aufsgenommen worden.
221) An die Stelle des Schulbuchs „Regeln und Wörterver-
zeichnis für die deutsche Rechtschreibung 2c.“ ist gemäß der General-
verordnung des Königl. Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unter-
richts vom 21. Oktober 1902 mit Beginn des Schuljahres 1903/04 die
Schrift „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis
(Dresden, A. Huhle)“ getreten. S. hierzu Anmerkung 72.
2210) Von Petermanns Aufgabenbuch erscheint nur noch die
Vorschule.
221c) Die deutsche Sprachschule von Hähnel, Patzig und
Oßwald ist zur Benutzung in einfachen Volksschulen zugelassen worden.
222) Die oberste Schulbehörde hat beschlossen, „Gäblers Volks-
schulatlas für das Königreich Sachsen (Leipzig, Georg Lang)“ in die