22 § 2. Religions= und Sittenlehre.
darf doch nicht davon ausgegangen werden, als ob sich der Unterricht
auf diese Einprägung zu beschränken habe; auch sollen die biblischen
Geschichten, abgesehen von einzelnen Kernstellen (s. Anmerkung 25
Abs. 4), nicht wörtlich eingeprägt werden.
Dr. Wild (Stoffpläne 2c., Zusätze II, 1881): „Auf der Unterstufe
sind neben der Befestigung der Geschichte unter Heranziehung der
einschlagenden Sprüche und Liederverse durch Charakterisierung der
auftretenden Persönlichkeiten in erster Linie die religiös-sittlichen Ge-
danken festzustellen und auf das Leben der Kinder zu übertragen.
Desgleichen sind hier die bei den einzelnen Geschichten gewonnenen
Wahrheiten miteinander zu verknüpfen, unter einheitlichen, den späteren
systematischen Katechismusunterricht vorbereitenden Gesichtspunkten zu-
sammenzufassen.“ Vergl. hierzu Anmerkung 13c u. 19, auch „Baunack,
Biblische Geschichte und religiöser Memorierstoff 2c.“
12) Die Einrichtung, dem Religionsunterrichte Lektionen von kürzerer
als einstündiger Dauer zuzuweisen, bezeichnen die G. B. als eine be-
sonders für niedere Klassen zweckmäßige. Es können so, wenn nicht
alle, doch die meisten Schultage mit religiösen Unterweisungen bedacht
werden, und damit würde der Forderung, „jeder Schultag habe an
seinem Teile dem Kinde geistlich-religiöse Anregung zu gewähren“,
der Hauptsache nach Genüge geleistet. Vergl. hierzu übrigens § 12
des Lehrplanes, auch Anmerkung 7, 20, 35, 139, 163, 178—181.
Gegen die in bester Absicht empfohlene, hier und da wohl auch
erfolgte Einstellung verkürzter Religionslektionen in die Stundenpläne
höherer Klassen sind schon früher und auch in neuerer Zeit gewichtige
Bedenken erhoben werden.
13) Die Notwendigkeit zweijähriger Lehrkurse für die letzten
vier Schuljahre wird kaum bestritten werden; in einjährigen Kursen
würde eine fruchtbare Darstellung der Heilsgeschichte unmöglich sein,
wenn mit ihr Bibellesen und Bibelkunde organisch verbunden werden
soll. Eine derartige Verbindung empfiehlt sich aber dringend.
In diesem Sinne bemerkt Grüllich (Der Unterricht 2c.): „Ich
vertrete das Aufsteigen des biblischen Unterrichts in sich erweiternden
Kreisen, so daß auf den einjährigen Kursen des dritien und vierten
Schuljahres sich zwei zweijährige Kurse im fünften und sechsten, siebenten
und achten aufbauen.
Uber die Anlage dieser Lehrkurse' sind verschiedene Vorschläge
gemacht worden.
Eckardt (Lehr= und Stundenpläne): Zweiklassige Schucle.
1. Jahr: Altes Testament, und zwar Urgeschichte; Erzväter, Moses,
Josua und die wichtigsten Richter; Saul, David (Psalmen), Salomo
(Sprüche), Hiob; Rehabeam und Jerobeam; Elias und Elisa; Zerstörung
des Reiches Israel, Tobias; Hiskias, Jesaias, Jonas; die Zerstörung
des Reiches Juda, Jeremias, die babylonische Gefangenschaft; Hesekiel,
Daniel, Esra, Nehemia, Esther; Judas Makkabäus. 2. Jahr: Neues
Testament, und zwar die Auferstehung des Herrn und seine Er-
scheinungen, die Apostelgeschichte, Stellen aus den apostolischen Briefen
und dann (mit Weihnachten) Darstellung des Lebens Jesu, besonders