Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 2. Religions= und Sittenlehre. 25 
(bis Michaelis). Im Anschluß an das Lesen von Gleichnissen und 
längeren Reden des Herrn ein Uberblick über seine Lehre. Sodann 
(bis Ostern) Behandlung der wichtigsten Abschnitte aus der Apostel- 
geschichte und in Verbindung damit eingehende Besprechung namentlich 
derjenigen apostolischen Stellen, die Bestandteile des religiösen Memorier= 
stoffes bilden. 
Schreyer (Entwurf 2c.) bestimmt für das 5. Schuljahr biblische 
Charakterbilder aus dem Alten, für das 6. aus dem Neuen Testamente, 
für das 7. die Heilsgeschichte des Alten (Geschichte der Urzeit, der 
Erzväter, der Volksentwicklung, der Richter= und Königszeit, vom 
Ende des Reiches), für das 8. die des Neuen Testaments. In zwei- 
klassigen Schulen soll Klasse 1 den Lehrstoff des 5. u. 6. oder auch 
des 7. u. 8. Schuljahres, in vierklassigen Klasse II den des ö. u. 6., 
Klasse 1 den des 7. u. 8. Schuljahres wechselweise behandeln. In drei- 
klassigen Schulen hat Klasse I in einem Jahre den Lehrstoff des 5., 
im folgenden den des 6. und im dritten den des 7. u. 8. Schuljahres 
durchzunehmen. 
Im Bezirke Döbeln besteht jetzt folgender Lehrgang: Zweiklassige 
Schule. In der Oberklasse ein zweijähriger begründender und 
vertiefender Kursus. 1. Jahr: 20 alt= und 20 neutestamentliche 
Geschichten, nach erfolgter Einzelbehandlung zu Gruppenbildern ver- 
einigt, die wiederum miteinander zu verknüpfen sind. 2. Jahr: Bibel- 
lesen und Bibelerklärung (Urgeschichte, Erzväter, Volk Israel unter 
Moses und Josua, den Richtern, den Königen und der Fremdbherrschaft; 
Jugend Jesu, Vorbereitung auf seine öffentliche Wirksamkeit, Lehr- 
tätigkeit, Wundertätigkeit, Leiden und Sterben, Auferstehung und 
Himmelfahrt); wiederholende Zusammenfassung des im 1. Jahre aus 
der Apostelgeschichte behandelten Lehrstoffs. Vierklassige Schule. 
In Klasse II vom begründenden und vertiefenden Kursus das Pensum 
des 1. Jahres, in Klasse I das des 2. Jahres. S. hierzu Anmerkung 9. 
Im Bezirke Glauchau sind ebenfalls zwei einander ergänzende 
Jahreskurse mit alt= und neutestamentlichem Lehrstoff eingeführt Ihre 
Anlage entspricht hinsichtlich des Grundgedankens derjenigen, die für 
die Unterklassen gilt. S. Anmerkung 9. 
Im Bezirk Kamenz haben weitere Erfahrungen und der Wunsch, 
die Beziehung des Katechismusunterrichts auf den biblischen Unterricht 
zu begünstigen, in neuerer Zeit zu folgender Stoffanordnung für die 
Oberklasse zweiklassiger Schulen geführt. Lehrgang I: Urgeschichte, 
Erzväter-, Richter= und Königszeit unter Hervorhebung von Moses und 
einigen Propheten (28 Wochen); Lebensgeschichte Jesu bis zur Himmel- 
fahrt (14 Wochen). Lehrgang I: Apostelgeschichte (14 Wochen); 
Reden und Gleichnisse Jesu (14 Wochen); aus den Briefen der Apostel 
(14 Wochen). Anmerkung 23. 
Auch S. Bang (Das Leben Jesu 2c.) ordnet den Lehrstoff für die 
Oberklasse zweiklassiger Schulen nach 2 Jahreskursen. 1. Kursus: 
Der auferstandene und erhöhte Heiland (bis kurz nach Pfingsten); Altes 
Testament (bis zum Totensonntage); Jesu Jugend bis zur Ver- 
suchung (bis Ostern). 2. Kursus: Leben Jesu vom galiläischen 
Frühlinge bis zum Tode (bis zum Totensonntage); der erstandene und.
	        
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