Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 2. Religions= und Sittenlehre. 29 
gedanken nach beim Unterrichte mit zu verwenden, „damit dem reifenden 
Kinde der Gedanke des Kirchenjahres nicht verloren gehe“, ist nach der 
Fassung des Lehrplanes auch jetzt noch vorhanden. So z. B. bestimmt 
der Lehrplan für den Schulaufsichtsbezirk Chemnitz II: „Im 7. und 
8. Schuljahre ist in der zweiten Bibelstunde jeder Woche der Predigt- 
text des folgenden Sonntags zu lesen, wobei auch auf den Gang des 
Kirchenjahres und die Bedeutung der Sonntagsnamen hinzuweisen ist.“ 
Für den Fall, daß die letzte Religionsstunde der Woche Freitags 
liegt, können die Perikopen, wie vorgeschlagen worden ist, Sonnabends 
beim Morgengebete in geeigneter Weise verwertet werden; selbstver- 
ständlich aber darf die Zeitdauer der planmäßigen Lektionen alsdann 
keine erhebliche Verkürzung erfahren. — S. hierzu Baunack, Lehrplan 2c.: 
„Nicht unzweckmäßig würde es sein, wenn der Wochenschluß mit Lesen 
und kurzer Betrachtung des Sonntagstextes, woran sich Gesang und 
Gebet anzuschließen hätten, gemacht werden könnte.“ Auch Dr. Putz- 
ger, Lehrplan 2c.: „Für den Anfang oder Schluß des Sonnabend- 
unterrichts in der Oberklasse wird den Lehrern die Verwendung der 
Sonntagsperikopen als Gebetsbetrachtung empfohlen.“ 
Es steht auch dem nichts entgegen, in der ersten Religionsstunde 
jeder Woche zur Förderung des Kirchenbesuchs auf die Predigt des 
letzten Sonntags insoweit zurückzukommen, als dies mit dem Unter- 
richtsgange verträglich ist. 
Im übrigen sei hierzu noch auf die Gencralverordnung des Königl. 
Ministeriums des Kultus und öffentl. Unterrichts vom 27. Nov. 1886 
verwiesen: „Den Lehrern ist die Pflicht in Erinnerung zu halten, durch 
Lehre, Ermahnung und Beispiel auf möglichst regelmäßigen Besuch des 
Gottesdienstes seiten der älteren Schuljugend hinzuwirken. Von der 
Einstellung besonderer Lektionen für Perikopenerklärung ist auch künftig- 
hin schon um deswillen abzusehen, weil weder der Bibel-, noch der 
Katechismusunterricht eine weitere Beschränkung verträgt. Es empfiehlt 
sich jedoch, in der letzten Religionsstunde jeder Woche die Grund- 
gedanken der Perikopen beim Unterrichte mit zu verwenden und in der 
ersten Religionsstunde jeder Woche auf die Predigt des vorigen Sonntags 
insoweit einzugehen, als dies mit dem Unterrichtsgange vereinbar ist.“ 
17) Der Gebrauch einer Wandkarte von Palästina ist nach den 
G.B. für den Unterricht in der Biblischen Geschichte dringend zu emp- 
fehlen. Als recht geeignet hat sich auch die „Schulwandkarte der 
biblischen Länder von Rössel (Dresden, A. Huhle)“ erwiesen. 
„Die Regel, daß beim Geschichtsunterrichte zur Erklärung und 
Verdeutlichung gute Karten benutzt werden müssen (Anm. 140), gilt 
auch für den Unterricht in biblischer Geschichte.“ 
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II: „Bei den sachlichen Er- 
klärungen sind die einschlagenden geographischen Verhältnisse stets zu 
beachten und den Kindern mit Hilfe der Karte zum Verständnisse zu 
bringen. Der Geographie des Heiligen Landes ist deshalb fortgesetzte 
Berücksichtigung zu schenken.“ S. hierzu auch: Schreyer, Ent- 
wurf 2c.; Dr. Putzger, Lehrplan 2c.; Lehrplan für den Bezirk 
Dippoldiswalde.
	        
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