§ 2. Religions= und Sittenlehre. 29
gedanken nach beim Unterrichte mit zu verwenden, „damit dem reifenden
Kinde der Gedanke des Kirchenjahres nicht verloren gehe“, ist nach der
Fassung des Lehrplanes auch jetzt noch vorhanden. So z. B. bestimmt
der Lehrplan für den Schulaufsichtsbezirk Chemnitz II: „Im 7. und
8. Schuljahre ist in der zweiten Bibelstunde jeder Woche der Predigt-
text des folgenden Sonntags zu lesen, wobei auch auf den Gang des
Kirchenjahres und die Bedeutung der Sonntagsnamen hinzuweisen ist.“
Für den Fall, daß die letzte Religionsstunde der Woche Freitags
liegt, können die Perikopen, wie vorgeschlagen worden ist, Sonnabends
beim Morgengebete in geeigneter Weise verwertet werden; selbstver-
ständlich aber darf die Zeitdauer der planmäßigen Lektionen alsdann
keine erhebliche Verkürzung erfahren. — S. hierzu Baunack, Lehrplan 2c.:
„Nicht unzweckmäßig würde es sein, wenn der Wochenschluß mit Lesen
und kurzer Betrachtung des Sonntagstextes, woran sich Gesang und
Gebet anzuschließen hätten, gemacht werden könnte.“ Auch Dr. Putz-
ger, Lehrplan 2c.: „Für den Anfang oder Schluß des Sonnabend-
unterrichts in der Oberklasse wird den Lehrern die Verwendung der
Sonntagsperikopen als Gebetsbetrachtung empfohlen.“
Es steht auch dem nichts entgegen, in der ersten Religionsstunde
jeder Woche zur Förderung des Kirchenbesuchs auf die Predigt des
letzten Sonntags insoweit zurückzukommen, als dies mit dem Unter-
richtsgange verträglich ist.
Im übrigen sei hierzu noch auf die Gencralverordnung des Königl.
Ministeriums des Kultus und öffentl. Unterrichts vom 27. Nov. 1886
verwiesen: „Den Lehrern ist die Pflicht in Erinnerung zu halten, durch
Lehre, Ermahnung und Beispiel auf möglichst regelmäßigen Besuch des
Gottesdienstes seiten der älteren Schuljugend hinzuwirken. Von der
Einstellung besonderer Lektionen für Perikopenerklärung ist auch künftig-
hin schon um deswillen abzusehen, weil weder der Bibel-, noch der
Katechismusunterricht eine weitere Beschränkung verträgt. Es empfiehlt
sich jedoch, in der letzten Religionsstunde jeder Woche die Grund-
gedanken der Perikopen beim Unterrichte mit zu verwenden und in der
ersten Religionsstunde jeder Woche auf die Predigt des vorigen Sonntags
insoweit einzugehen, als dies mit dem Unterrichtsgange vereinbar ist.“
17) Der Gebrauch einer Wandkarte von Palästina ist nach den
G.B. für den Unterricht in der Biblischen Geschichte dringend zu emp-
fehlen. Als recht geeignet hat sich auch die „Schulwandkarte der
biblischen Länder von Rössel (Dresden, A. Huhle)“ erwiesen.
„Die Regel, daß beim Geschichtsunterrichte zur Erklärung und
Verdeutlichung gute Karten benutzt werden müssen (Anm. 140), gilt
auch für den Unterricht in biblischer Geschichte.“
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II: „Bei den sachlichen Er-
klärungen sind die einschlagenden geographischen Verhältnisse stets zu
beachten und den Kindern mit Hilfe der Karte zum Verständnisse zu
bringen. Der Geographie des Heiligen Landes ist deshalb fortgesetzte
Berücksichtigung zu schenken.“ S. hierzu auch: Schreyer, Ent-
wurf 2c.; Dr. Putzger, Lehrplan 2c.; Lehrplan für den Bezirk
Dippoldiswalde.