§2. Religions= und Sittenlehre. 31
die katholischen Kirchen der Gegenwart, die evangelischen Kirchen der
Gegenwart, Rückblick.
19) Wenn hiernach Katechismusunterricht in besonderen Lek-
tionen bei den auf die ersten vier Schuljahre berechneten Klassen aus-
zufallen hat, so ist doch nicht gemeint, daß der Katechismus in diesen
Klassen überhaupt keine Stelle haben solle. Wie ehemals sind leichtverständ-
liche Katechismusabschnitte auch fernerweit während der ersten Schuljahre
an der Hand biblischer Geschichten zu erläutern und alsdann sicher ein-
zuprägen. Die Reihenfolge, in welcher diese Abschnitte zur Behandlung
kommen, wird aber nicht durch die Anlage des Katechismus, sondern
durch den Gang des biblischen Unterrichts bestimmt. Schließlich wird
es nötig sein, die gelegentlich besprochenen Abschnitte des Katechismus
nach der Ordnung desselben zusammenzufassen. Allerdings müssen in
dem speziellen Lehrplane jeder Schule Bestimmungen getroffen werden,
daß der Katechismus nach Maßgabe der vorstehenden Andeutungen in
den unteren Schulklassen wirklich auch sein Recht finde. Anmerkung 11
und 110b.
Die den Unterklassen verständlichen Katechismusabschnitte lassen sich
dem biblischen Unterrichte ohne Zwang in verschiedener Weise einordnen.
S. hierzu: Dr. Wild, Stoffpläne 2c.; Baunack, Lehrplan 2c.;
Schreyer, Entwurf 2c.; Grüllich, Lehrplan 2c.; Dr. Putzger.
Lehrplan r2c.; Lehrpläne für die Inspekrionsbezirke Dippoldiswalde,
Döbeln, Glauchau und Chemnitz ll; Baunack, Biblische Ge-
schichte und religiöser Memorierstoff 2c. (Leipzig).
195) Um das Kirchenlied für die religiöse Bildung der Schul-
kinder möglichst furchtbar zu machen, hat man folgende Punkte zu be-
sonderer Beachtung empfohlen: 1. Schon während der ersten vier
Schuljahre sind eine Anzahl Liederverse, deren Verständnis gehörig zu
vermitteln ist, im Anschluß an biblische Geschichten sicher zu lernen.
2. In den oberen Klassen sind ganze Lieder in anregender Weise ein-
gehend zu erklären; „denn bloß anmerkungsartige Erläuterungen einzelner
Ausdrücke, worauf sich die Liederklärung nicht selten beschränkt, haben
nur geringen Wert“. 3. Im Gange des Religionsunterrichts sind
Liederverse zweckmäßig zu verwerten, wie dies z. B. in der Lehreraus-
gabe des Katechismus angedeutet wird. 4. Beim Rezitieren ist mittelst
geeigneter Fragen zu erforschen, ob die Schüler, was sie hersagen,
wirklich verstehen. 5. Bei den Schulgebeten sind diejenigen Lieder
tunlichst mit zu benutzen, welche den Schülern eingeprägt werden sollen.
S. hierzu: Grüllich, Skizzen 2c., Vorwort; Lehrplan 2c.z Dr.
Wild, Stoffpläne 2c.; Schreyer, Entwurf 2c.; Dr. Putzger, Lehr-
plan 2c.; Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Dippoldiswalde,
Döbeln, Glauchau und Chemnitz II.
20) Dem Katechismusunterrichte wird zuweilen der Vorwurf ge-
macht, er sei trocken, oberflächlich und abstrakt. Der Lehrplan deutet
die geeignetsten Mittel zur Uberwindung dieser Mängel an. Leben,
Gehalt, Anschaulichkeit kann dem Unterrichte, der sich dieser Mittel
in geschickter Weise bedient, nicht fehlen.