62 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben.
sierung nach festen Grundsätzen und Wiederdurchsicht der von den
Schülern verbesserten Arbeiten.
Die Fehlerverbesserungen sollen von den Schülern „entweder
am Rande neben dem Korrekturzeichen oder am Schlusse der Arbeit an-
gebracht werden“. Doch läßt man in manchen Schulen ein besonderes
fdeft oder auch das Tagebuch dazu benutzen. — S. hierzu: Grüllich,
Lehrplan 2c.; Reil, Lehrpläne r2c. und Lehrplan für den Bezirk
Glauchau.
Bei Beurteilung der schriftlichen Arbeiten sind die von der obersten
Schulbehörde vorgeschriebenen Zensurgrade anzuwenden. Die be-
treffende Generalverordnung vom 7. Oktober 1891 lautet: „Das Mi-
nisterium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die
mittelst Generalverordnung vom 31. Mai 1883 für die Volksschulen be-
stimmte Zensurskala mit der für Gymnasien, Realschulen und Seminare
vorgeschriebenen in völlige Ubereinstimmung zu bringen. Es sind daher
fortan auch in den Volksschulen die Zensuren für Fleiß, Fortschritte
und sittliches Betragen nach folgenden Abstufungen zu erteilen: sehr
gut (I, Ib), gut (Ia, II, IIb), genügend (IIIa, III, IIIb),
wenig genügend (IV), ganz ungenügend (V).“
57) Durch diese Bestimmung, welche darauf berechnet ist, die müh-
same Arbeit der Korrektur für die Gesamtheit der Schüler fruchtbar zu
machen, soll natürlich die Besprechung von Fehlern mit dem einzelnen
Schüler nicht ausgeschlossen werden (G. B.).
58) Die Einübung von Zierschriften ist von dem Unterrichte
der einfachen Volksschule auszuschließen und lediglich dem Hausfleiße
befähigter Schüler zu überlassen (G. B.).
59) Im allgemeinen wird daran festzuhalten sein, daß die Schreib-
übungen mit der Feder zu Beginn des zweiten Schuljahres ihren
Anfang zu nehmen haben; die Fassung des Lehrplanes läßt jedoch
Spielraum, die Aufnahme jener Ubungen unter günstigen Umständen
schon früher zu vollziehen, unter minder günstigen Verhältnissen aber
noch zu beanstanden. Eine längere Beanstandung, etwa über die Mitte
des zweiten Schuljahres hinaus, wird indessen nicht gut geheißen werden
önnen. .
In neuerer Zeit neigt man sich mehr und mehr der Ansicht zu,
daß es aus gesundheitlichen und technischen Gründen rätlich sei, bei
den Übungen im Schönschreiben sobald' als möglich vom Gebrauche der
Schiefertafel und des Schieferstiftes abzusehen. So hat die Einrichtung,
„im ersten Schuljahre sehr bald mit Ubungen im Schreibhefte zu be-
innen“, von Jahr zu Jahr weitere Verbreitung gefunden. In der
Frage, ob bei diesen Ubungen zunächst der Bleistift oder gleich von
vornherein Feder und Tinte zu verwenden sei, sind die Meinungen
geteilt.
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II: „Wo Zeit und Umstände
es erlauben, kann im ersten Schuljahr zu Michaelis das Schreiben mit
Feder und Tinte in Heften mit weiten Doppellinien beginnen.“
Eine Bestimmung darüber, wieviel Zeit dem Schreibunterrichte
zuzuwenden sei, hat der Lehrplan vermieden.