Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

62 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
sierung nach festen Grundsätzen und Wiederdurchsicht der von den 
Schülern verbesserten Arbeiten. 
Die Fehlerverbesserungen sollen von den Schülern „entweder 
am Rande neben dem Korrekturzeichen oder am Schlusse der Arbeit an- 
gebracht werden“. Doch läßt man in manchen Schulen ein besonderes 
fdeft oder auch das Tagebuch dazu benutzen. — S. hierzu: Grüllich, 
Lehrplan 2c.; Reil, Lehrpläne r2c. und Lehrplan für den Bezirk 
Glauchau. 
Bei Beurteilung der schriftlichen Arbeiten sind die von der obersten 
Schulbehörde vorgeschriebenen Zensurgrade anzuwenden. Die be- 
treffende Generalverordnung vom 7. Oktober 1891 lautet: „Das Mi- 
nisterium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die 
mittelst Generalverordnung vom 31. Mai 1883 für die Volksschulen be- 
stimmte Zensurskala mit der für Gymnasien, Realschulen und Seminare 
vorgeschriebenen in völlige Ubereinstimmung zu bringen. Es sind daher 
fortan auch in den Volksschulen die Zensuren für Fleiß, Fortschritte 
und sittliches Betragen nach folgenden Abstufungen zu erteilen: sehr 
gut (I, Ib), gut (Ia, II, IIb), genügend (IIIa, III, IIIb), 
wenig genügend (IV), ganz ungenügend (V).“ 
57) Durch diese Bestimmung, welche darauf berechnet ist, die müh- 
same Arbeit der Korrektur für die Gesamtheit der Schüler fruchtbar zu 
machen, soll natürlich die Besprechung von Fehlern mit dem einzelnen 
Schüler nicht ausgeschlossen werden (G. B.). 
58) Die Einübung von Zierschriften ist von dem Unterrichte 
der einfachen Volksschule auszuschließen und lediglich dem Hausfleiße 
befähigter Schüler zu überlassen (G. B.). 
59) Im allgemeinen wird daran festzuhalten sein, daß die Schreib- 
übungen mit der Feder zu Beginn des zweiten Schuljahres ihren 
Anfang zu nehmen haben; die Fassung des Lehrplanes läßt jedoch 
Spielraum, die Aufnahme jener Ubungen unter günstigen Umständen 
schon früher zu vollziehen, unter minder günstigen Verhältnissen aber 
noch zu beanstanden. Eine längere Beanstandung, etwa über die Mitte 
des zweiten Schuljahres hinaus, wird indessen nicht gut geheißen werden 
önnen. . 
In neuerer Zeit neigt man sich mehr und mehr der Ansicht zu, 
daß es aus gesundheitlichen und technischen Gründen rätlich sei, bei 
den Übungen im Schönschreiben sobald' als möglich vom Gebrauche der 
Schiefertafel und des Schieferstiftes abzusehen. So hat die Einrichtung, 
„im ersten Schuljahre sehr bald mit Ubungen im Schreibhefte zu be- 
innen“, von Jahr zu Jahr weitere Verbreitung gefunden. In der 
Frage, ob bei diesen Ubungen zunächst der Bleistift oder gleich von 
vornherein Feder und Tinte zu verwenden sei, sind die Meinungen 
geteilt. 
Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II: „Wo Zeit und Umstände 
es erlauben, kann im ersten Schuljahr zu Michaelis das Schreiben mit 
Feder und Tinte in Heften mit weiten Doppellinien beginnen.“ 
Eine Bestimmung darüber, wieviel Zeit dem Schreibunterrichte 
zuzuwenden sei, hat der Lehrplan vermieden.
	        
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