8 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 65
65) G. B.: „Den Schülern sind von Beginn des Schreibunterrichts
die Grundformen und Bestandteile, die Entstehung und Darstellung
der einzelnen Buchstaben, sowie die leicht und ziemlich allgemein vor-
kommenden falschen Formen zu klarem Verständnis zu bringen.“
S. hierzu u. a.: Baunack, Lehrplan r2c.; Schreyer, Entwurf 2c.;
Lehrpläne für die Bezirke Dippoldiswalde und Chemnitz II.
66) Diese Bestimmung ist gegen den inzwischen fast ganz zurück-
getretenen Mechanismus, lediglich nach Vorlagen oder nach gedruckten
Vorschriften auf jeder Seite des Heftes schreiben zu lassen, gerichtet.
Mit derselben wird jedoch der Vorschlag: „Gegen den Schluß des Schul-
jahres können von den geübteren Schülern der Oberklasse Geschäfts-
aufsätze nach in Schreib= oder Druckschrift hergestellten Vorlagen ge-
schrieben werden (G. B.)“ vereinbar sein.
Über den Wert der Henzeschen Hefte sind die G. B. geteilter
Meinung. Sie bemerken: „Die Henzeschen Hefte sind aus nefrüachen
Gründen in der Schule nicht einzuführen, sondern höchstens für den
Hausfleiß zu benutzen.“ Dagegen: „Die Henzeschen Hefte werden mit
gutem Erfolg verwendet, insbesondere wenn der Lehrer genötigt ist, in
einer Klasse zwei Abteilungen zu bilden; nur sind die Vorschriften auch
dann (unter Darstellung auf der Wandtafel) genau zu besprechen, auch
muß auf gleichmäßigen Gang der Abteilungen gehalten werden.“ Am
wenigsten scheinen sie ihres gedehnten Ganges wegen für die unteren
Stufen der einfachen Volksschule zu passen; daher ist ihre Verwendung
beim Unterrichte im Laufe der Zeit nach und nach sehr zurückgetreten.
Noch sei hierbei der Vorschlag erwähnt, daß die Schreibstunde,
wenn nötig, von Zeit zu Zeit auch zum Eintragen schriftlicher Ar-
beiten in die zu Reinschriften bestimmten Hefte verwendet werden
könne (G. B.).
67) Welcher Duktus zu wählen sei, lassen die G.B. unbestimmt.
Selbst der Henzesche Duktus, dessen Vorzüge zwar nicht verkannt
werden, findet ungeachtet seiner Verbreitung in weiteren Kreisen un-
geteilten Beifall nicht. Sagen wir, um wenigstens einen Fingerzeig zu
geben: „Duktus nach Henze.“
G. B.: „Daß an einer Schule mit mehreren Lehrern ein und der-
selbe Duktus von allen nicht nur beim Schreibunterrichte, sondern auch
bei der Verbesserung schriftlicher Arbeiten, bei dem Schreiben von Be-
merkungen an die Wandtafel oder von Namen auf und in Bücher 2c.
se angewendet werden, wird als selbstverständlich vorausgesetzt werden
dürfen.“
Wiederholt ist inzwischen die Frage angeregt und besprochen worden,
ob es nicht angezeigt sein sollte, für sämtliche Schulen des Landes
einen und denselben Duktus vorzuschreiben. Man hat jedoch diese
Frage aus verschiedenen Gründen vorläufig verneint und dabei ins-
besondere auf die auch jetzt noch ziemlich weit auseinandergehenden An-
sichten über die etwa zu wählenden Schriftformen, sowie auf die Ge-
fahr hingewiesen, welche der Fortentwicklung des Schreibunterrichts für
den Fall bindender Bestimmungen über die Einzelheiten des Duktus drohe.
Lehrplan f. d. einfachen Volksschulen. 11. Aufl. 5