Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§ 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 71 
77b) Die Annahme, Diktathefte dürften nur in den letzten vier 
Schuljahren geführt werden, ist irrig. Sie schon vorher zu benutzen, 
erscheint nach den bisherigen Erfahrungen zweckmäßig. 
Lehrpläne für die Inspektionsbezirke Dippoldiswalde und 
Chemnitz II: „Vom dritten Schuljahre an führen die Kinder ein Diktat- 
best- i hierzu: Reil, Lehrpläne 2c.; Lehrplan für den Bezirk 
lauchau. 
78) Eine Abschwächung dieser Forderung wird auf Grund § 11 
Abs. 3 des Lehrplanes nur bei sehr ungünstigen Schulverhältnissen in 
Erwägung gezogen werden können, z. B. bei dreiklassigen Schulen mit 
nur einem Lehrer und bei stark überfüllten Klassen. 
79) G. B.: „Diese Arbeiten werden nach dem Diktate gewöhnlich 
gleich in das für sie bestimmte gute Heft, nicht etwa erst ins Tagebuch 
eingetragen.“ Lehrplan für den Bezirk Chemnitz II: „Jedes Diktat 
ist, wenn der Lehrer die vorbereitende Arbeit erschöpft hat, sofort ins 
gute Heft einzutragen.“ 
G. B.: „Der Ordnung wegen sollen sie das ganze Schuljahr hin- 
durch fortlaufend numeriert und mit dem Datum des Eintrags ver- 
sehen werden. Ausgeschriebene Hefte sind von dem Lehrer bis zum 
Schlusse des Schuljahres aufzubewahren und mit den übrigen bei 
Prüfungen und Revisionen vorzulegen.“ 
Vergl. hierzu die Bestimmungen des Lehrplanes § 3c Plt. 3 Abs. 6 
und § 3d Abs. 6. 
79b) Wenn sich auch die stilistische Fertigkeit der Schulkinder während 
der letzten Jahre im allgemeinen einigermaßen gehoben hat, so bedarf 
sie doch besonders in den einfachsten Schulen einer weitergehenden 
Vörderung. dringend. Da aber den Aufsatzübungen selbst nur ein 
mäßiger Teil der wöchentlichen Lehrstunden gewidmet werden kann, so 
wird man sich tagtäglich daran erinnern müssen, daß der sprachlichen 
Bildung durch den gesamten Schulunterricht Vorschub geleistet werden soll. 
In diesem Sinne bemerkt Brunner (Lehrplan 2c.): „Die Kunst 
Gedanken richtig darzustellen, wird um so sicherer erlernt, wenn auch 
in den übrigen Unterrichtsfächern das Bestreben vorhanden ist, die 
Denk= und Redefertigkeit zu vervollkommnen. Vollsätziges Antworten, 
Zusammenfassen der Hauptgedanken des besprochenen Pensums, Nach- 
erzählen des geschichtlichen Stoffes, Auswendiglernen und Vortragen 
von Musterstücken: alles dies ist geeignet, die Kinder an Redewendungen 
zu bereichern und ihren Gedankenausdruck zu veredeln.“ 
Vergl. hierzu: § 3 Abs. 2 und 4; § 3a Abs. 4; Anmerkung 31 und 36; 
Schreyer, Entwurf 2c.; Grüllich, Lehrplan 2c. 
80) Natürlich werden diese Ubungen erst in Angriff genommen 
werden können, wenn die Schüler hinsichtlich der Schreibfertigkeit aus- 
reichend gefördert sind (Anmerkung 62); dann aber säume man ja nicht, 
mit den einfachsten Arbeiten zu beginnen. Allem Anscheine nach wird 
diese Forderung auch jetzt noch hier und da außer acht gelassen. 
Als solche Arbeiten bezeichnen die G. B. „die satzmäßige Beantwortung 
von Fragen über Gegenstände der sinnlichen Wahrnehmung bez. des 
 
	        
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