Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

8 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 73 
Im Zusammenhange mit der Forderung, die Volksschule müsse zur 
hauswirtschaftlichen Vorbildung der Mädchen nach Möglichkeit bei- 
tragen, wird jetzt u. a. auch betont, daß sie in der Abfassung solcher 
Geschäftsaufsätze, welche bei der Wirtschaftsführung oft gebraucht werden 
(Rechnungen, Quittungen, Zeugnisse 2c.), gründlich unterwiesen und tüchtig 
geübt werden sollten. S. hierzu Anmerkung 97, 117, 161, 164 und 195. 
Allgemeine Verbreitung wäre der Einrichtung zu wünschen, daß die 
älteren Schüler und Schülerinnen alljährlich nach den erforderlichen 
Unterweisungen angehalten werden, einen oder einige postfertige 
Briefe zu liefern. S. hierzu: Baunack, Lehrplan 2c.; Lehrpläne für 
die Bezirke Dippoldiswalde und Chemnitz II. 
81) G. B.: „Die Aufgaben sollen, wie sie überhaupt der Ge- 
samtbildung des Kindes zu entsprechen haben, dem Gesamtbildungs- 
soffe der betreffenden Klasse entnommen sein.“ „Bei der Wahl der 
ufgaben soll man sich jedoch nicht auf eine bloße Wiederholung des 
im Unterrichte Behandelten beschränken; es kommt vielmehr hauptsächlich 
darauf an, dasselbe nach bestimmten Gesichtspunkten verarbeiten zu lassen.“ 
„Bei der Wahl der Aufgaben bewege man sich nicht in planlosen 
Sprüngen; man wähle solche Gegenstände, die in einen gewissen Zu- 
sammenhang zueinander gebracht werden können.“ 
„Jede Stilarbeit soll ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden. 
Daher sind Aufgaben, welche sich nicht in einer Arbeit erledigen lassen, 
möglichst zu vermeiden.“ 
Der Fassung der Aufsatzthemen ist besondere Aufmerksamkeit 
zuzuwenden. Allgemeine Themen, wie: „Der Frühling“, „Das Ge- 
witter“ 2c. sind zu vermeiden. 
82) G. B.: „Die Vorbereitung der schriftlichen Arbeiten muß 
eine sehr sorgfältige sein, damit die Schüler die Gliederung einer jeden, 
die Anordnung der Gedanken, verschiedene Möglichkeiten des sprach- 
lichen Ausdrucks, die zu beobachtenden orthographischen, grammatika- 
lischen und stilistischen Regeln klar erkennen lernen. Der Lehrer lasse, 
um sich überzeugen zu können, wie weit dies der Fall ist, der schrift- 
lichen Darstellung eine mündliche vorausgehen und bei dieser die erste 
Korrektur eintreten.“ „Die Aufgaben sollen sachlich jederzeit klar ent- 
wickelt, geordnet und befestigt, sprachlich wohl vorbereitet und zuerst 
mündlich gelöst werden. Demnach werden die meisten Arbeiten zwar 
reproduktiver Art sein, aber das Merkmal einer gewissen Selbständig- 
keit darf ihnen dessenungeachtet nicht fehlen.“ 
Lehrplan für den Bezirk Glauchau: „Der Schwerpunkt des 
Aufsatzunterrichts ist in die mündlichen Ubungen zu legen.“ 
Baunack (Lehrplan 2c.): „Bei der so notwendigen Vorbesprechung 
sind namentlich die mittleren und schwächeren Schüler heranzuziehen; die 
befähigteren und geförderteren müssen jenen gegenüber mehr lehrend, be- 
richtigend, vor allem zusammenfassend auftreten. Und wosich die schwächeren 
an das gegebene Wort klammern, sind die fähigeren zur Anderung 
des Ausdrucks, ja selbst der Gedankenfolge anzuregen und anzuleiten.“ 
Nicht genug kann vor den „künstlichen Gedanken= und Wort- 
schraubereien“ gewarnt werden, in denen das Wesen der Vorbereitung
	        
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