Full text: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

78 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
Merkmalen und Umständen. Beide Jahrgänge werden zusammen 
unterrichtet, doch so, daß dem ersten Schuljahre nur mündliche Ubungen 
zufallen; für die Schüler des zweiten Schuljahres wird mit der münd- 
lichen die schriftliche Ubung vorbereitet. Die letztere wird darauf so 
lange fortgesetzt, bis die Kinder die mündlich geübten Sprachformen 
korrekt selbständig aufschreiben können. 3. und 4. Schuljahr. a) Schrift- 
liche und mündliche Einübung der noch nicht geübten Sprachformen des 
erweiterten einfachen Satzes; b) Ubungen im Umbilden von Lesestücken 
in einfachen Sätzen; c) mündliche und schriftliche Einübung von Sprach- 
formen des zusammengezogenen Satzes, die mit den bereits geübten 
Formen des einfachen Satzes verwandt sind. Bei der Einübung einer 
Sprachform ist die neu auftretende Spracherscheinung besonders zu be- 
rücksichtigen. — II. Oberstufe. Dem 5. und 6. Schuljahr fällt die 
Aufgabe zu, a) durch sprachlichen Anschauungsunterricht die Betrachtung 
und Einübung der verschiedenen Verbindungen in den Sprachformen des 
zusammengezogenen und zusammengesetzten Satzes zu vermitteln, b) die 
Satzgefüge einzuüben. Dem 7. und 8. Schuljahre verbleibt alsdann 
in Anknüpfung an die vorher bezeichnete Aufgabe: Zusammenstellung 
der verschiedenen sprachlichen Ausdrucksformen für die Darstellung 
eines oder mehrerer Satzteile, sowie eines oder mehrerer Sätze, 
um die Formen scharf unterscheiden und das diesen Formen zu- 
grunde liegende Sprachgesetz, nach welchem sich der sprachliche Aus- 
druck gestaltet hat, auffassen, klar erkennen und sicher anwenden 
zu lernen. 
Grüllich (Lehrplan rc.): I. Stufe. Im 1. Schuljahre setzt der 
grammatische Unterricht mit einzelnen Elementen schon ein. Beim 
Lese= und Anschauungsunterricht fragweise Hinleitung auf die Haupt- 
satzteile und = wortklassen. Beim Lesen und Schreiben Bekanntmachung 
mit Lauten und Lautzeichen, An= und Auslauten, Dehnung und 
Kürzung, Silbenteilung und Buchstabennamen. Das 2. Schuljahr hat zum 
Ziel, den Kindern im Rahmen des einfachen Satzes die Unterscheidung 
von Ding-, Eigenschafts= und Tätigkeitswörtern, ihre Bestandteile, 
Dehnung und Kürzung, Umlaute, einige wichtige An= und Auslaute, 
sowie einige Zusammensetzungen zur Anschauung und Ubung zu bringen. 
— II. Stufe. Im 3. und 4. Schuljahr wird der reine einfache 
Satz (Satzgegenstand, Satzaussage, Redeweise, Hauptzeitformen) und 
der erweiterte einfache Satz (Beifügungen, Ergänzungen, Umstands- 
bestimmungen), wenn angängig auch die Satzverbindung behandelt. — 
III. Stufe. Im 5. und 6. Schuljahre hat sich der Unterricht zu- 
nächst mit einer kurz wiederholenden und vervollständigenden Behandlung 
des reinen sowie des erweiterten einfachen Satzes, alsdann mit dem 
zusammengesetzten Satze (Satzverbindung, Satzgefüge) zu beschäftigen. 
— IV. Stufe. Im 7. und 8. Schuljahre wird der erweiterte ein- 
fache Satz in einigen Ubungen wiederholt, besonders um die An- 
wendung der Verhältniswörter und wichtiger Kasusformen zu befestigen, 
das Hauptgewicht jedoch auf die Behandlung des zusammengesetzten 
Satzes gelegt, um die Schüler in der Zeichensetzung endlich sicher zu 
machen. — Auf allen Stufen sollen geeigneten Orts Ubungen in der 
Rechtschreibung eingeschoben werden.
	        
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