Full text: Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.

— 31 — 
Es ist bei der Legitimationsprüfung der Bundesrats- 
bevollmächtigten bereits darauf hingewiesen worden, daß 
einerseits die Ernennung zum Bundesratsbevollmächtigten 
erst erfolgen konnte, nachdem das Reichstags mandat erloschen 
war, daß andererseits ein Bundesratsbevollmächtigter zwar 
zum Reichstagsabgeordneten gewählt werden, diese Wahl aber 
erst wirksam annehmen konnte, wenn sein Amt im Bundesrat 
ein Ende ereeicht hattet). 
b) Das Wahlgesetz zum deutschen Reichstag § 4 gab klar 
und deutlich die Erfordernisse der Wählbarkeit an. Hiernach 
wurde verlangt: Reichsangehörigkeit seit mindestens einem 
Jahr, Vollendung des 25. Lebensjahres, wännliches Geschlecht 
und aktives Wahlrecht nach § 3 des Gesetzes. Nach diesem letz- 
teren Paragraphen war also für folgende Personen die Wähl- 
barkeit ausgeschlossen: 
1. für Personen, die unter Vormundschaft oder Kuratel 
standen, 
2. für Personen, über deren Vermögen Konkurs eröffnet 
war, 
3. für Personen, die öffentliche Armenunterstützung genossen, 
4. für Personen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt 
waren. 
Aufenthalt oder Wohnsitz im Bundesgebiete waren somit 
nicht erforderlich. Wählbar waren ferner auch die Personen 
des Soldatenstandes, da bei ihnen nach §2 desselben Gesetzes das 
aktive Wahlrecht nur „ruhte.“ 
Schwieriger ist nun die Frage, ob der Wegfall der Wähl- 
barkeit auch das Erlöschen des Mandates zur Folge hatte. Das 
Wahlgesetz schwieg darüber. Es stellte nur die eben angeführten 
Bedingungen der Wählbarkeit auf. Nur eine Bestimmung 
eines Reichsgesetzes sprach es klar und deutlich aus, daß bei 
Wegfall der Wählbarkeit auch das Mandat erlosch: § 33 RSt GB. 
Dieser Paragraph bestimmt: „Die Aberkennung der bürger- 
1) Vgl. 1 Teil unter C. 2 c. (S. 24).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.