Full text: Die Legimitationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten und der Reichtagsabgeordneten nach bisherigem Reichsstaatsrecht.

Inhaltsverzeichnis. 
–—.. 
Einleitung. 
Erster Teil: Die Legimationsprüfung der Bundesratsbevollmächtigten. 
A. Einleitung. 
B. Wem stand die Legitimationsprüfung zu? Es kamen in Betracht: 
1. der Kaiser, 
2. der Reichskanzler, 
3. der Bundesrat selbst. 
C. Wie weit erstreckte sich die Prüfung? 
1. die formelle Prüfung, 
2. die materielle Prüfung, 
Es waren in Betracht zu ziehen: 
a) landesgesetzliche Vorschriften, 
b) die Zuständigkeit des Vollmachtgebers, 
0) reichsgesetzliche Vorschriften. 
3. nur die Vollmacht, nicht die Instruktion war zu prüfen. 
Zweiter Teil: Die Legitimationsprüfung der Reichstagsabgeordneten. 
A. Einleitung. 
B. Die Legitimationsprüfung im engeren Sinne. 
1. das Verfahren, 
2. die materielle Prüfung, 
a) Erlöschen des Mandates durch Beförderung usw., 
b) die Erfordernisse der Wählbarkeit. Erlöschen des Mandates 
durch Erlöschen der Wählbarkeit. 
3. die rechtliche Natur der Legitimationsprüfung im engeren Sinne 
C. Die Wahlprüfung. 
I. Formelles Wahlprüfungsrecht. 
1. die rechtlichen Mrenzen der Ausübung des Rechtes, 
2. das Verfahren.
	        
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