Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des 7. Armeekorps. (1915)

VII. Armeekorps. 
Stelluertretendes, M ünster den 23. 11. 1915. 
Abt. ID Nr. 38520. 
Bekanntmachung. 
Die Bekanntmachung vom 25. 6. 1915 —. 
1b Nr. 17757 — betr. das Photographieren, 
Zeichnen und sonstige Abbilden von Fabrik- 
anlagen, Berg= und Hüttenwerken, militä- 
rischer Ausrüstungsstücke u. dergl. erhält als 
Absatz 3 folgenden Zusatz: 
„Ebenso ist der Verkauf und die sonstige 
Verbreitung sowie das öffentliche Aus- 
stellen von irgendwelchen Abbildungen 
der bezeichneten Art auch auf Ansichts- 
postkarten, Briefbogenköpfen und dergl. 
verboten. 
Der kommandierende General: 
Frhr. von Gayl. 
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