Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

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8 2. 
1. Bei einer Veräußerung durch den Hersteller dürfen die Preise für die im 8 La 
bezeichneten Gegenstände die in der Preistafel I (Spinnpapierhöchstpreise) und für die im 
§ 1b bezeichneten Gegenstände die in der Preistafel II (Papiergarnhöchstpreise) genannten 
Sätze nicht übersteigen. 
2. Bei jeder anderen Veräußerung (z. B. durch einen Händler, der nicht Hersteller ist), 
dürfen die in Preistafel I genannten Preise um nicht mehr als 2 v. H. und die in Preis- 
tafel 1I genannten Preise um nicht mehr als 3 v. H. überschritten werden. 
3. Auf Garne und Bindfäden in handelsfertiger Aufmachung für den Kleinverkauf 
finden die festgesetzten Höchstpreise außer bei Veräußerung durch den Hersteller an einen 
Zwischenhändler keine Anwendung. 
8 3B. 
1. Die Höchstpreise für Spinnpapier und Spinnteller verstehen sich auf Grund eines 
Feuchtigkeitsgehalts des Papiers von 6 bis 8 v. H. des absoluten Trockengewichts, ein- 
schließlich Hülsen und Verpackung in Packpapier, ab Fabrik oder Lagerstelle des Verkäufers, 
netto Kasse mit einem Ziel von 14 Tagen ab Versand. Innerhalb 3 Monaten — gerechnet 
vom Tage des Eintreffens — zurückgesandte Holzhülsen müssen bei frachtfreier Rück- 
sendung in gebrauchsfähigem Zustande zum Papierpreise zurückgenommen werden. 
2. Die Höchstpreise für Papierrundgarn verstehen sich für Kreuzspulaufmachung auf 
Grund eines Feuchtigkeitsgehalts des Garns von 15. v. H. des absoluten Trockengewichts, 
einschließlich Spulen und ausschließlich des Gewichts der Verpackung, ab Fabrik oder 
Lagerstelle des Verkäufers, netto Kasse mit einem Ziel von 14 Tagen ab Versand. Wenn 
das Gewicht der Hülsen 1 v. H. des Gesamtgewichts (Gewicht von Garn und Hülsen) 
bei 15. v. H. Feuchtigkeit übersteigt, so ist das Mehrgewicht zum vollen Garnpreise zu 
vergüten. « . , 
Die Höchstpreise für Papierflachgarn verstehen sich für Aufmachung in Schlauchkopsen 
bzw. hülsenfreien Kreuzspulen bei einer Feuchtigkeit von 15 v. H. des Trockengewichts, 
ausschließlich des Gewichts der Verpackung, ab Fabrik oder Lagerstelle des Verkäufers, 
netto Kasse, mit einem Ziel von 14 Tagen ab Versand. Bei Aufmachung in Kreuzspulen 
auf Hülsen ist 1 v. H. des Gewichts bei einer Feuchtigkeit von 15 v. H. für Hülsen zu 
vergüten. - . 
3.PackungdarfinRechnunggestelltwerden,mußdannaberbeifpesenfreichück- 
sendung innerhalb eines Monats — gerechnet vom Tage des Eintreffens — in gebrauchs- 
fähigem Zustande zum vollen Betrage zurückgenommen werden. «’ 
4. Erfolgt Zahlung des Kaufpreises später als 14 Tage nach Versand, so dürfen bis 
2 v. H. über Reichsbankdiskont als Zinsen berechnet werden. - 
  
  
4. 
Ausnahmebewilligungen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung können von 
dem zuständigen Militärbefehlshaber erteilt werden. Anträge sind an die Kriegs-Roh- 
stoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verl. 
Hedemannstraße 10, zu richten. r 
D. 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 10. Juli 1917 in Kraft. 
Mit ihrem Inkrafttreten wird die Bekanntmachung Nr. W. III. 4700/12. 16. K. R. A., 
betreffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art sowie für einfache, gezwirnte oder ge- 
schnürte Papiergarne, welche mit anderen Faserstoffen nicht vermischt sind, vom 20. Fe- 
bruar 1917, aufgehoben. (Veröffentl. in der Beil. z. Staatsanz. vom 21. Februar 1917 
  
  
  
  
  
  
  
  
. B. S. 316. 
Nr. 43.) Preistafel I. Höchstpreise für Spinnpapier. 
Senicht einess smit 100 v. H. faitv5—99 v.H. mit5f—F4 v.H-mit 5—f10 v.Hfit 0—24 . H. 
Quadratmeters Natron-(Sul= Natron-(Sul= Natron-(Sul= Natron-(Sul-Natron-(Sul- 
adratmeker fat-,Zellstoff fat-)ellstoff fat-)Zellstoff fat-)ellstoff fat-,Zellstofft) 
Preise für 1 kg in Pfennigen 
60 g und mehr .. 118 112 105 100 95 
50—599 123 117 110 105 100 
46—4t90 128 122 115 110 105 
40—4t544 133 127 120 115 « 110 
35—.¾99 141 135. 128 123 118 
30—3344 173 167 160 155 150 
25—2902 . 203 197 190 185 180 
  
  
  
  
  
1) Also auch reines Sulfitpapier.
	        
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