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Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps.
(Staatsanz. vom 2. Januar 1918 Nr. 1 S. 1.)
Die Schnee= und Eisverhältnisse im Winter machen noch mehr als bisher einen Hinweis Schonung der
auf die Schonung aller Zugtiere, besonders der überanstrengten Pferde not- Zugtiere.
wendig. Hierzu trägt in erster Linie keine zu schwere Belastung der Fuhrwerke und die
Zuhilfenahme von Vorspann bei Steigungen, auch bei solchen geringeren Grades, bei.
Fuhrleute und Kutscher sind eindringlichst zu ermahnen, daß sie, diesen Verhältnissen
Rechnung tragend, ihre Pferde nicht durch rohe Behandlung mit der Peitsche oder anderen
Hilfsmitteln zu Ueberanstrengungen antreiben, denen diese nicht gewachsen sind. Es muß
das Bestreben der Kutscher fein und liegt im eigensten Interesse der Pferdeeigentümer,
daß sich die Fuhrwerksleiter gegebenenfalls durch Leistung von Vorspann gegenseitig
unterstützen.
Die Pferdeeigentümer werden ersucht, ihre Fuhrleute entsprechend zu belehren und
auf tunlichste gegenseitige Hilfeleistung hinzuweisen.
Den Entleihern von Pferden der Heeresverwaltung werden
diese bei Ueberanstrengung und Mißhandlung sofort entzogen
und außerdem wird eine Geldstrafe gemäß der Leihbestim-
mungen verhängt werden.
Aber auch von der Zivilbevölkerung muß erwartet werden, daß sie rücksichtsloser Be-
handlung der Zugtiere überall entgegentritt und vorkommende Ausschreitungen bei den
Polizeibehörden zur Anzeige bringt.
Die Oberämter werden ersucht, Vorstehendes in den Amtsblättern bekannt zu geben.
Stuttgart, den 28. Dezember 1917.
Der stellv. kommandierende General:
v. Schaefer.