Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.

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Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K. W.) Armeekorps. 
(Staatsanz. vom 2. Januar 1918 Nr. 1 S. 1.) 
Die Schnee= und Eisverhältnisse im Winter machen noch mehr als bisher einen Hinweis Schonung der 
auf die Schonung aller Zugtiere, besonders der überanstrengten Pferde not- Zugtiere. 
wendig. Hierzu trägt in erster Linie keine zu schwere Belastung der Fuhrwerke und die 
Zuhilfenahme von Vorspann bei Steigungen, auch bei solchen geringeren Grades, bei. 
Fuhrleute und Kutscher sind eindringlichst zu ermahnen, daß sie, diesen Verhältnissen 
Rechnung tragend, ihre Pferde nicht durch rohe Behandlung mit der Peitsche oder anderen 
Hilfsmitteln zu Ueberanstrengungen antreiben, denen diese nicht gewachsen sind. Es muß 
das Bestreben der Kutscher fein und liegt im eigensten Interesse der Pferdeeigentümer, 
daß sich die Fuhrwerksleiter gegebenenfalls durch Leistung von Vorspann gegenseitig 
unterstützen. 
Die Pferdeeigentümer werden ersucht, ihre Fuhrleute entsprechend zu belehren und 
auf tunlichste gegenseitige Hilfeleistung hinzuweisen. 
Den Entleihern von Pferden der Heeresverwaltung werden 
diese bei Ueberanstrengung und Mißhandlung sofort entzogen 
und außerdem wird eine Geldstrafe gemäß der Leihbestim- 
mungen verhängt werden. 
Aber auch von der Zivilbevölkerung muß erwartet werden, daß sie rücksichtsloser Be- 
handlung der Zugtiere überall entgegentritt und vorkommende Ausschreitungen bei den 
Polizeibehörden zur Anzeige bringt. 
Die Oberämter werden ersucht, Vorstehendes in den Amtsblättern bekannt zu geben. 
Stuttgart, den 28. Dezember 1917. 
  
Der stellv. kommandierende General: 
v. Schaefer.
	        
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