Full text: Verordnungen des kommandierenden Generals für den Bereich des X. Arrmeekorps. 1916 (1)

Stellu. Generalfonmmando 
X. Urmeeforps. Hannover, den 15. Nov. 1914. 
Abt. IIIh, B.Nr. 40289. 
Bekanntmachung 
betr. Beförderung von Briefen und Karten ufm. 
Auf Grund der Kaiferlien Verordnung vom 31. Zuli 
betreffend die Erklärung des Kriegözuftandes, des Artifels 68 
der NeichSperfafjung und der SS 4 und 9 des preußiichen 
Gejeßed Über den Belagerungdzuftand vom 4. Juni 1851 
beftimme ih im Sntereffe der öffentlichen Sicherheit für den 
Bezirk des X. Armeeforps folgendes: 
Sl _ 
Sede Beförderung bon verichlofjenen oder unverjchloffenen 
Briefen, Karten, Drucdjachen, Zeitungen und ähnlichen Sen: 
dungen bon Ort zu Ort auf andere Weije al3 durd die Boft 
ift verboten. Von dielem Verbote find ausgenommen: 
a) die Zeitungen, welche vom Zeitungsverlage unmittelbar 
an Zeitungsjpediteure außerhalb des Erjicheinungsortes 
der Zeitungen überjandt werden, 
b) alle in Abjag 1 bezeichneten Sendungen, wenn die Orte, 
zwifchen denen fie befördert werden, im Inlande liegen 
und ihre Grenzen nicht weiter alS drei Kilometer von- 
einander entfernt find. 
82. 
&3 ijt verboten, Dedadreffen, welche den Bolt: und Tele: 
graphenämtern nicht bekanntgegeben find, in der Weile zu 
benugen, daß Sendungen der im 8,1 bezeichneten Art fowie 
Zelegramme in der Abficht, den Dritten zu verheimlichen, an 
einen anderen zur Weiterbefürderung an einen Dritten ge 
richtet werden. Die MWeiterbeförderung an den Dritten ift 
gleihfall8 verboten. 
3. 
Butwiberhanöhungen gegen diefe Verbote werden, wenn die 
n 
bejtehenden Gefege Feine höhere Freiheitsitrafe beftimmen, mit 
Gefängnis bis zu einem Sahre beftraft. 
84. 
Diefe Beltimmungen treten fofort in Kraft. 
Der fonmannierende General. 
gez. dv. LindesSuden, General der Sinfanterie. 
— 14 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.