Full text: Zusammenstellung der vom stellv. Generalkommando XI. AK ergangenen verbote mit Strafandrohungen.

18. Gegen die Zuchtlosigkeit der Ingendlichen. 
Stellv. Genfdo. XI. A.-K. 
Ib. 25 575/15. 
Die mehrfach beobachtete Zuchtlosigkeit der Jugend- 
lichen bedeutet eine in der jetigen Kriegszeit doppelt eruste 
Gefahr für unser Vaterland. Ihr zu steuern, muß mit 
allen zu Gebote stehenden Mitteln versucht werden. 
Ich habe zu utigen 
beiliegende Verordnung erlassen, verkenne jedoch nicht, daß 
sie allein nicht imstande sein kann, vorhandene Schäden 
auszumerzen. 
diesem Zwecke am heutigen Tage die 
Dazu bedarf es vielmehr der freiwilligen 
und selbstlosen Mitarbeit der Jugendlichen selbst, wie der 
ist notwendig, daß Spielplätze und Jugendheime in hin- 
gesamten Bevölkerung. 
Ich habe mich daher in dem beiliegenden Aufruf') an 
die Jugend gewendet, und wende mich nun an die Eltern 
— besonders die Mütter — an die Vormünder und deren 
Stellvertreter, daß sie ihrer Pflicht gegen das Vaterland 
eingedenk bleiben und das heranwachsende Geschlecht in 
Gottesfurcht, Zucht und Arbeitsamkeit erziehen, ohne ihm 
dabei die Frische und Lebensfreude zu verkümmern, derer 
die Jugend zu ihrem Gedeihen nicht entraten kann. 
Ich wende mich ferner an die Jugenderzieher und 
an die Beamten der öffentlichen Sicherheit mit dem Er- 
suchen, in sorgsamer Überwachung der Jugend nicht nach- 
zulassen. Es gilt, wirkliche Verfehlungen der verdienten 
Bestrafung zuzuführen, und zu verhindern, daß unter den 
Jugendlichen die Zungengewandten und die körperlich 
Starken, aber sittlich Unbekümmerten die Führerrolle an 
sich reißen, wie es leider nur allzu oft geschieht. 
Das Hauptgewicht bei dem Kampf gegen die Jugend- 
verwahrlosung muß aber nicht auf Abwehrverbote gelegt 
werden, sondern auf aufbauende Maßnahmen. Es führt 
zu nichts, der Ingend lediglich eine Anzahl verderblicher, 
aber bei ihr allgemein beliebter Vergnügungen zu ver- 
) Kommt hler nicht mit zum Abdruck. 
Geht zu: 
I. Den Oberpräsidien zur gefalligen Kenntnisnahme. 
II. Den Staatsministerien, Ministerien, Landesregierung 
Greiz, Landesdirektion Arolsen und Regierungen zur 
gefälligen Kenntnisnahme und mit der Bitte, die 
Bestrebungen der Jugendpflege in möglichst weit- 
gehendem Maße unterstüten zu wollen. 
Empfohlen wird die Schaffung von Jugend-Aus- 
schüssen, in denen Bürger aller Kreise in gemeinsamer 
« Zusammenarbeit wirken. — Schon bestehende Ver- 
bände sollen nicht beeinträchtigt werden; vielmehr wäre 
es zu begrüßen, wenn sie zu gemeinsamer Arbeit 
auf allgemein vaterländischer Grundlage die Hand 
bieten und ihre Erfahrung in den Dienst der Sache 
stellen. 
Das stellov. Generalkommando erbittet zum I. 12. 1915 
eine Mitteilung darüber, was im dortigen Ver- 
walskungsbereich ins Werk gesetzt werden konnte. 
Zum gleichen Zeitpunkt wird eine Mitteilung 
darüber erbeten, in welcher Weise die Jugendlichen- 
Vorstellungen an den Lichtspiel-Schaubühnen geregelt 
Cassel, den 1. 10. 1915. 
sagen, wenn man ihr dafür einen guten Ersat nicht bietet. 
Man muß die Jugend nicht nur von Schädlichem fern- 
halten, sondern ihr auch Wertvolles nahe bringen. 
Ich richte deshalb das dringende Ersuchen an die 
Schulverwaltungen und die Dienststellen der Selbst- 
verwaltungsverbände, sich der heranwachsenden Jugend 
in weitgehendem Maße anzunehmen, daß sie feste Ein- 
richtungen schaffen für Turnen, Spiel und Wanderung, 
für belehrende und unterhaltende Veranstaltungen. Es 
reichender Zahl und Größe zu beliebiger, unentgeltlicher 
Benutzung offenstehen. Die Aufsicht kann wenigen Personen 
aus allen Kreisen der Vevölkerung ehrenamtlich übertragen 
werden, wenn sie nur für den Umgang mit der Ingend. 
Verständnis, Geschick und ein warmes Herz mitbringen. 
Ihnen wird es ein Leichtes sein, bei der Verwaltung ge- 
meinnütziger Güter die Mitverantwortlichkeit der Jugend 
zu wecken. 
In größeren Städten würde es mit Dank zu be- 
grüßen sein, wenn in den Schaubühnen und Musiksälen 
recht viele Volksdarbietungen für die Jugend stattfinden 
könnten — entweder unentgeltlich o doch zu einem 
niedrigen Preise, etwa dem Einheitssatze von 10 Pfennigen. 
Die Geldmittel, deren es für die Jugendpflege be- 
darf, sind verhältnismäßig gering; auch darf man ver- 
trauen, daß in der jeßigen Zeit sich jugendfreundlich 
gesinnte Geber finden werden, für dieses wertvolle, vater- 
ländische Werk zu spenden. 
Die Aufgabe, um die es sich hier handelt, ist groß 
und wichtig. 
Es handelt sich um unseres deutschen Volkes Zukunft. 
Der Kommandierende General 
von Haugwitz, 
General der Infanterie. 
wurden. Erwünscht ist, daß damit niedere Beamte- 
nicht befaßt werden, und daß man dabei ohne eng- 
herzige Zimperlichkeit, aber auch ohne schwächliche 
Nachsicht verfahre. 
Besondere Maßnahmen zur Unterdrückung der 
Schundmachwerke des Büchermarktes bleiben vor- 
behalten. 
Der Erlaß Sr. Erzellenz des Kommandierenden 
Herrn Generals an die Jugend würde zweckmäßig. 
durch geeignete Personen den Jugendlichen unmittel- 
bar und mündlich in einer angemessen erscheinenden, 
eindringlichen Weise mitzuteilen sein; erst dann wäre 
er öffentlich bekannt zu machen durch Anschlag in 
den Schulen, Turnhallen, Jugendheimen. Nachdem 
eine solche Belehrung der Jugendlichen stattgesunden 
hat. ist der vorstehende Erlaß des Kommandierenden 
Herrn Generals nebst Anlagen der Presse zur Ver- 
öffentlichung zu übergeben. 
. Den Garnisonkommandos zur Kenntnis und Mit- 
teilung an die höheren Stäbe, Truppenteile und 
Militärbehörden. Soweit der Dienst es zuläßt, sind 
die Bestrebungen der Jugendpflege mit allen Mitteln 
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