Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band I. Deutsches Reichsstaatsrecht. (1)

Zehnter Abschnitt: Das Finanzrecht. 8 417 
  
  
  
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wirkungen der erteilten Decharge sind in privatrechtlicher Beziehung (lie 
einer ordnungsmässigen Quittung, in staatsrechtlicher die Entlastung des 
Reichskanzlers von der ihm bis dahin obliegenden Verantwortlichkeit, welche 
freilich nicht zu einem praktisch anwendbaren Rechtsinstitut ausgebildet wor- 
den ist.
	        
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