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dem Entwurfe diesen Charakter gibt, m. a. W., wer
der Träger derSanktionsgewalt ist. Denn die pleni-
tudo staatlicher Gewalt erschöpft sich im letzten Ende
naturgemäss immer in der Sanktion des im Staate
geltenden Rechts. Nur wer in ihrer Ausübung ver-
fassungsmässig unbeschränkt ist, kann als caput,
principium et finis der Staatsgewalt, d. h. als Monarch
gelten‘?), Dass aber nach der Verfassung von 1849
der Kaiser die Sanktionsgewalt im letzten Ende nicht
besitzt, kann bei einiger Überlegung nicht zweifelhaft
bleiben. Denn nach der Frankfurter Verfassung ist
nicht nur die Zustimmung der Volksvertretung zum
Zustandekommen eines Gesetzes erforderlich; unter
Umständen genügt auch der Beschluss der Volksver-
tretung allein hierzu. Und nicht nur in bestimmten, etwa
weniger bedeutenden Materien ist von der Verfassung
43) Dass eine monarchische Staatsgewalt ohne absolutes
Veto schlechterdings rechtlich unmöglich ist, hat in der Pauls-
kirche v. Vincke in unübertrefflicher Klarheit entwickelt
(Stenogr. Ber. S. 4990 oben). Vinckes Worte scheinen mir so
bemerkenswert, dass ich mir nicht versagen kann, dieselben
hier anzuführen: „Ich habe schon bei der ersten Diskussion
(vergl. Stenogr. Ber. S. 4085ff.) — ich will die Gründe nicht
wiederholen — mich dafür ausgesprochen, dass ich das absolute
Veto schon im Begriffe der Monarchie für begründet halte. Der
Begriff „Monarchie“ kommt doch immer darauf wesentlich hin-
aus, dass der Monarch eine selbständige Gewalt im Staate
sein solle, und wenn Sie diese Selbständigkeit ihm nehmen, so
kann ich nur darauf zurückkommen, haben Sie eine Republik
geschaffen und keine Monarchie, und wenn Sie das wollen,
:8o seien sie doch wenigstens offen und ehrlich, und schaffen
Sie nicht ein Spiel für Kinder, welches nicht das ist, wie Sie es
nennen. Wenn Sie die Monarchie erhalten wollen, so berauben
Sie dieselbe nicht geradezu ihres wesentlichsten Attributes, der
Macht, des Rechtes, welches schon so viele Staatsmänner als
unerlässlich anerkannt haben. Schon Mirabeau hat gesagt:
Die höchste Gewalt zwingen, heisst sich an ihre Stelle
setzen’..... “