Full text: Neue Landsachaftsordnung nebst dem Wahlgesetz für das Herzogthum Braunschweig.

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10 Abgeerdneten der Ritterschaft, 
12 Abgeordneten der Städte, 
10 Abgeordneten der Fleckenbewohner, Freisassen und Bauern, und 
16 Abgeordneten, welche gemeinschaftlich von diesen drei Stan- 
desclassen gewählt werden. 
:B. In den einzelnen Klassen. 
1. Bei der Ritterschaft. 
61. 
a. Wahlbezirk. Die in die Rittermatrikel eingetragenen land- 
tagsfähigen Güter des Herzogthums bilden einen Wahlbezirk bei der 
Wahl der ritterschaftlichen Abgeordneten. 
62 
b. Wahlart. Die Ritterschaft wählt ihre Abgeordneten durch 
eine einfache Wahlhandlung. 
2. Bei den Städten. 
a. Wahlbezirke. Die Städte des Herzogthums bilden folgende 
sieben Wahlbezirke. 
1ster Bezirk . Braunschweig, 
Zter „ Wolfenbüttel, 
Zter ».Helmstedt, 
Ater » . Roͤnigslutter, Schoͤningen und Schoͤppenstedt, 
5ter » Gandersheim und Seesen, 
6ter„ Holzminden und Stadtoldendorf, 
ter, Blankenburg und Haseelfelde. 
. 64. 
b. Vertheilung der Abgeordneten auf die Bezirke. 
Der Erste dieser Bezirke sendet sechs Abgeordnete, jeder der uͤbrigen einen 
Abgeordneten. 
8. 65. 
c. Wahlart. Die Abgeordneten der Städte werden durch eine 
doppelte Wahlhandlung gewählt, indem die Stimmberechtigten Wahl- 
männer ernennen, und diese, sammt den stimmführenden Mitgliedern des 
Magistrats, die Abgeordneten wählen. 
3. Bei den Fleckenbewohnern, Freisassen und Bauern. 
66. 
a. Wahlbezirke. Das Herzogthum wird in Beziehung auf 
die Wahl der Abgeordneten der Fleckenbewohner, Freisassen und Bauern 
in folgende zehn Wahlbezirke getheilt. 
1ster Bezirk. die Aemter Bechelde und Riddagshausen, 
2ter, die Aemter Wolfenbüttel und Salder,
	        
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