2 Erster Abschnitt. Einleitung.
wohner. Es wohnen im Fürstentume 83389 Evange-
lische, 1520 Römisch-Katholische, 44 andere Christen,
195 Juden.
II. Das Fürstenhaus Schwarzburg ist aus dem
Hause der Grafen von Käfernburg (Kevernburg) hervor-
gegangen. Ihr Ahnherr Graf Gunder, ein Sohn Lothars IV.,
Königs der Franken, war im Anfang des 8. Jahrhunderts
nach Thüringen gekommen und hatte den Stammsitz Käfern-
burg unweit von Arnstadt gebaut. In seinem Besitze befand
sich auch — seit wann, läfst sich geschichtlich nicht nach-
weisen — das im Tale der Schwarza im Thüringer Walde
herrlich gelegene Schlofs Schwarzburg, nach dem das Haus
Schwarzburg seinen Namen führt. Der erste als Graf von
Schwarzburg urkundlich beglaubigte Graf von Käfernburg
war Sizzo III. (1109—1160), nach dessen Tode sich das
väterliche Erbe unter die Söhue in zwei Grafschaften: Käfern-
‘burg unter Günther und Schwarzburg unter Heinrich I. teilte.
Sizzo III. liegt in der Kapelle des ehemaligen Cisterzienser-
klosters zu Georgenthal begraben.
Das gräfliche Haus Käfernburg zerfiel im Jahre 1217
in die Linien Rabenswalde und Käfernburg. Die erstere
starb im Jahre 1312 aus. Die letztere schied sich in eine
jüngere, die im Jahre 1302 erlosch, und in eine ältere, die
im Jahre 1385 ausstarb. Die weiblichen Erben der jüngeren
Linie Käfernburg verkauften die Herrschaft an die Grafen
Heinrich VII. von Blankenburg und Günther XII. von
Schwarzburg. Die Herrschaft der älteren Linie gelangte
zwar zunächst an den Landgrafen Balthasar von Sachsen.
Herzog Wilhelm 1II. von Sachsen gab aber im Jahre 1446
dem Grafen Heinrich XXVI. von Schwarzburg, Herrn zu
Arnstadt und Sondershausen, die Käfernburg mit den dazu
gehörigen 27 Dörfern für 10000 rheinisch Gülden in Wieder-
kauf. Im Jahre 1467 belehnte er ihn damit. So kam die
Grafschaft Käfernburg, abgesehen von dem Anteil der Linie
Rabenswalde, an die Grafen von Schwarzburg zu dauernder
Verschmelzung mit deren Besitzungen zurück.
III. Das im Jahre 1160 begründete Haus Schwarz-
burg teilte sich im Jahre 1275 in zwei Hauptlinien: Schwarz-
burg-Schwarzburg und Schwarzburg-Blankenburg.