114 Dritter Abschnitt. Die staatlichen Funktionen.
auch von den Gemeinden in Soolbäder geschickt. In
zahlreichen Ortschaften sind Gemeindeschwestern
stationiert. Zur Überwachung noch nicht schul-
pflichtiger Kinder in der Zeit, während welcher die
Eltern auf Arbeit gehen, sind vielfach Kinder-
bewahranstalten, in Sondershausen die auch
staatlich unterstützte „Mathildenpflege“ eingerichtet.
In Strick- und Nähschulen wird den Kindern
durch Privatwohltätigkeit unentgeltlicher Unterricht
erteilt.
Zur Verhütung der Säuglingssterblich-
keit hat man zunächst in Arnstadt eine Wöch-
nerinnenpflege eingerichtet, die hauptsächlich der
Wöchnerin die Sorge um den Verdienst und die Haus-
wirtschaft abnehmen und ihre Kräfte heben soll, damit
sie das Kind selbst nähren kann. Da der Versuch
durchaus geglückt ist, hat man den größeren Stadt-
gemeinden die Einrichtung zur Nachahmung empfohlen.
Ein städtischer unentgeltlicher Arbeitsnach-
weis ist in der industriereichen Stadt Arnstadt ein-
gerichtet. Den durch Betteln und Arbeitslosigkeit
heruntergekommenen und der Arbeit entwöhnten
Wanderern wird eine Zuflucht in der von einem wohl-
tätigen Verein gegründeten und durch die private
Wohltätigkeit, aber auch schon vom Staate sub-
ventionierten Arbeiterkolonie in Geilsdorf ge-
währt. Einem gleichen Zwecke dienen die Natural-
verpflegungsstationen und die mit Hausbettelei-
vereinen in Verbindung stehenden, zum Teil auch
staatlich unterstützten Herbergen zur Heimat,
die gegen eine Arbeitsleistung Verpflegung und Unter-
kunft geben.
Zur Beschaffung billiger Wohnungen besteht in
Arnstadt ein gemeinnütziger Bauverein; wegen
des der Karl-Günther-Stiftung angegliederten „Ar-
beiterwohnungsbaufonds vgl. oben $ 2, V am Ende.