Einleitung. XXI
die durch das neue Handelsgesetzbuch notwendig gewordenen Abänderungen
der Gesetze betreffend die Erwerbs= und Wirtschaftsgenossenschaften und
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie des Binnenschiffahrts-
gesetzes enthielten und der Art. 13 den Reichskanzler ermächtigte, die
abgeänderten drei Gesetze in neuer Fassung zu publizieren. Beigegeben
war eine Denkschrift, eine Umarbeitung der Denkschrift zum ersten Ent-
wurf, unter Berücksichtigung der vorgenommenen Anderungen und Er-
weiterungen.
Die erste Beratung des Entwurfes begann in der 170. Sitzung am
Montag, den 8. Februar 1897, und setzte sich fort in der 171. und
172. Sitzung am 9. und 10. Februar. Nachdem der Staatssekretär des
Reichs-Justizamtes Dr. Nieberding in meisterhafter Rede die Ziele und
wichtigsten Reformen des Entwurfes entwickelt und die Abgeordneten
Roeren, Traeger, von Buchka, Frese, Gamp, von Strombeck,
Bassermann, Stadthagen, von Werdeck-Schorbus, Lenzmann,
und Beckh Namens der einzelnen Fraktionen, beziehungsweise in Ver-
tretung ihres Sonderstandpunktes Stellung zu dem Entwurf im Ganzen
genommen hatten, wurde der Antrag des Abgeordneten Roeren auf Ein-
setzung einer 21 gliedrigen Kommission (der XVIII. Kommission) einstimmig
angenommen.
Die Kommission konstituierte sich am 11. Februar 1897, wählte
zum Vorsitzenden den Abgeordneten Dr. Spahn, zu dessen Stellvertreter
den Abgeordneten Freiherrn von Gültlingen, zu Berichterstattern für
das erste und zweite Buch den Abgeordneten Bassermann, für das
dritte und vierte Buch und das Einführungsgesetz den Abgeordneten
Wellstein.1 ) Als Vertreter der verbündeten Regierungen nahmen an
den Beratungen teil: die Bevollmächtigten zum Bundesrat, Staatssekretär
des Reichs-Justizamtes Dr. Nieberding, Ministerialrat Ritter von
Heller, Bevollmächtigter Bayerns, Ministerialdirektor von Schicker,
Bevollmächtigter Württembergs, Geheimer Rat von Jagemann, Be-
vollmächtigter Badens, Ministerialrat Dr. Langfeld, Bevollmächtigter
von Mecklenburg Schwerin, Dr. Klügmann, Bevollmächtigter für Lübeck,
Bürgermeister Dr. Pauli und Senator Dr. Marcus, Bevollmächtigte
für Bremen, Senator Dr. Burchard, Bevollmächtigter für Hamburg;
des ferneren fungierten als vom Bundesrat berufene besondere Kom-
missarien die Kaiserlichen Geheimen Oberregierungsräte Dr. Gerstner,
Dr. Hoffmann, Wermuth, Dr. Wilhelmi.
Die Beratung der ersten Lesung wurde in zehn, die der zweiten
Lesung in sechs Sitzungen erledigt. Unter dem 1. April 1897 wurde der
Bericht erstattet. Die vorgenommenen zahlreichen Anderungen waren
zum weitaus größeren Teil unerheblicher Art, die wichtigsten betrafen die
allgemeinen Vorschriften des dritten Buches und zielten dahin, die Über-
einstimmung mit dem bürgerlichen Recht zu verstärken, bezw. den Gel-
1) Der Kommission gehörten noch ferner an die Abgeordneten Dietz, Frese,
Gamp, Himburg, Lenzmann, Lerno, Münch-Ferber, Trimborn, Roeren,
Schippel, Singer, Traeger, Dr. Aielhaben, von Podbielski, von Janta-
Polczynski, Wattendorff, von Werdeck-Schorbus. An die Stelle Aus-
geschiedener traten später ein Placke, Schmidt (Warburg), von Strombeck.