Full text: Das Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich. Erster Band. (1)

524 
Handelsges. mit den Erben einer Ges. 
440 f., — der Auflösung und des Aus- 
scheidens eines Ges. bei der offenen 
Handelsges. 447f., — der Liquidatoren 
einer offenen Handelsges. 459 f.t, — des 
Erlöschens der Firma einer offenen 
Handelsges. 478, — der Kommandit- 
ges. 493f., — der Erhöhung und Her- 
absetzung der Einlage der Komman. 
ditisten 513f. 
Annoncenburcau 39. 
Anrechnungspflichtdes Handlungsgehilfen 
bei der Konkurrenzklausel 271 f., — bei 
unverschuldeter Nichtleistung der 
Dienste 230. 
Anschaffungsgeschäfte 22ff. 
Anteil des Gesellschafters bei der offenen 
Handelsges. 333ff. 
Antrag auf Entziehung der Geschäfts- 
führung bei der offenen Handelsges, 
370 ff., — auf Entziehung der Ver- 
tretungsmacht eines offenen Handels- 
ges. 403 f., — auf Auflösung der 
offenen Handelsges. 423f., — auf 
Ausschließung eines Ges. bei der 
offenen Handelsges. 441 f., — auf Be- 
stellung von Liquidatoren 457f., — 
auf Abberufung der Liquidatoren 459. 
Anzeigepflicht des Handlungsagenten 296, 
— des Maklers bei Schlußnote mit 
Vorbehalt 318f. 
Apotheker als Kaufmann 27 
Apothekergehilfen als Handlungsge- 
hilfen 214. 
Arbeitszeit des Handlungsgehilfen 227. 
Armenrecht — Gewährung des A. an 
die offene Handelsges. 388. 
Arzt — Gewerbebetrieb des A. 39, — 
Untersuchung der Handlungsgehilfen 
durch A. des Prinzipals 249. 
Aufbewahrung der Handelsbücher 180, — 
der offenen Handelsges. nach beendeter 
Liquidation 479, — der Urkunden 
beim Registergericht 64, — der Probe 
durch den Handelsmäkler 320. 
Aufgabe — Vorbehalt der A. in der 
Schlußnote 317. 
„au Aufgabe“ 317. 
Auflassung bei Einbringen von Grund- 
stücken in die offene Handelsges. 357f., 
— bei Übernahme des Geschäftes 
durch einen Gesellschafter 446, 480. 
Auflösung der offenen Handelsges. 417ff. 
s. ofsene Handelsges., — der Kom. 
manditges. 516ff. s. diese, — des 
Handelsgewerbes bei Minderjährigkeit 
des Kaufmanns 11f. 
Aufrecnung bei der offenen Handelsges. 
390, — des Gesellschafters mit Forde- 
  
Sachregister. 
rungen der Gesellschaft 412, — des 
Kommanditisten 506. 
Aufwendungen des Gesellschafters — Er- 
satz der A. 354 f., — des Maklers 323, 
— des Agenten 308. 
Auktionator 36, 39. 
Ausbuchung 176. " 
Auseinandrsetung beim Ausscheiden 
eines Ges. aus der offenen Handels- 
ges. 481 ff.. — Stellung des Aus- 
scheidenden zu dritten, — Zweck der 
A. 483 f., — Zeitpunkt der A. 483, — 
Feststellung des Kapitalkontos 483, 
— schwebende Geschäfte 484,— Rechen- 
schaftspflicht 485, — bei Ubernahme 
des Geschäftes durch einen Ges. 485, 
— Konkurrenzbeschränkungen 485f..— 
bei der Kommanditgesellschaft 518. 
Aushändigung der Vereinbarung über 
die Konkurrenzklausel an den Hand- 
lungsgehilfen 260. 
Aushilfsaugestellte 239. 
Auslagen des Handlungsgehilfen 231 ., 
— des Agenten 308, — des Maklers 
323. 
Auskunftsbureau 39. **1. 
Ausländer — Zweiggeschäft im Inland 
81, — Firma 101f., — Firmenschutz 
des Ausländers 165, — Kaufmann 
19, — offene Handelsges. 342, — 
Fiskus, Eintragungspflicht des A. 158. 
Auslandsagent 297, 298, 300. 
Ausscheiden des Gesellschafters, — Be- 
deutung für die Fortführung der 
Firma 122f., —bei der offenen Handels- 
ges. 433f., — Stellung des ausgesch. 
Ges. 410, — des Kommanditisten 512, 
— eines Ges. bei der Kommanditges. 
518. 
Ausschließlichkeit des Firmenrechts 147 ff. 
Ausschließung des Gesellschafters 441f. 
Ausschlagung der Erbschaft, — Bedeutung 
für die Fortsetzung der offenen Han- 
delsges. 437. 
Außereuropäische Handelsniederlassung 
— Handlungsgehilfen in A. 238, 276. 
Austritt des Gesellschafters 143. 
Auswanderungsagent 36. 
B. 
Bäcker als Kaufmann 27. 
Bank 32. 
Bankagent 36. 
Bankier 31f. 
Bankkommissionsgeschäft 31. 
Baubücher 168. 
Bauhandwerker 27, 29. 
Bautischler 40. 
Bauunternehmer 27, 29.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.