Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

b) Durch den ewigen Bund kann jeder Angehörige eines 
deutschen Staates in allen übrigen deutschen Staaten 
Eigentum erwerben. Der ewige Bund garantiert und 
schützt dieses Recht auf Eigentum. 
c) Derewige Bund gewährleistet die Freiheit der Deutschen 
von außerdeutschen Einflüssen, insbesondere von den 
Einflüssen des Vatikans, des römisch-katholischen 
Papsttums und dessen kanonischen Rechtes. 
d) Der ewige Bund erfand für die Wohlfahrt aller 
Deutschen den Begriff des Sozialstaats und führte 
darauf die weltweit erste Sozialgesetzgebung_ ein: 
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, 
Unfallversicherung und Rentenversicherung. 
e) Der ewige Bund etablierte den Verwaltungsgrundsatz 
„Das allgemeine Wohl ist das höchste Gesetz“ in allen 
deutschen Staaten. Die Aufgabe der Verwaltung ist die 
Vollziehung der Gesetze und die fürsorgende Tätigkeit 
der Behörden überhaupt. 
f) Der ewige Bund hat einen in allen deutschen Staaten 
einheitlichen Rechtsraum geschaffen. Dazu wurden 
bundesweit geltende Gesetze eingeführt, die inter- 
national große Beachtung fanden, unter anderem das 
Bürgerliche Gesetzbuch. Das Gerichtswesen wurde 
bundesweit einheitlich geregelt. Seither gilt im 
gesamten Gebiet des Bundes dieselbe Regelung für 
Zivil- und Strafprozesse. Der ewige Bund garantiert und 
überwacht die Einhaltung und ergreift Maßnahmen im 
Falle der Justizverweigerung. 
g) Der ewige Bund garantiert allen Deutschen gegenüber 
dem Ausland seinen Schutz. Er verpflichtet alle Glied- 
staaten zum gemeinsamen Schutz des Bundesgebietes. 
Der Gesamtstaat ist durch völkerrechtliche Verträge 
internationalen Abkommen beigetreten, u. a. dem 
Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche 
A. Deutsches Staatsrecht. 
Geschichte. Wie entstand das Deutsche Reich? ] Seite 19
	        
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