b) Durch den ewigen Bund kann jeder Angehörige eines
deutschen Staates in allen übrigen deutschen Staaten
Eigentum erwerben. Der ewige Bund garantiert und
schützt dieses Recht auf Eigentum.
c) Derewige Bund gewährleistet die Freiheit der Deutschen
von außerdeutschen Einflüssen, insbesondere von den
Einflüssen des Vatikans, des römisch-katholischen
Papsttums und dessen kanonischen Rechtes.
d) Der ewige Bund erfand für die Wohlfahrt aller
Deutschen den Begriff des Sozialstaats und führte
darauf die weltweit erste Sozialgesetzgebung_ ein:
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung,
Unfallversicherung und Rentenversicherung.
e) Der ewige Bund etablierte den Verwaltungsgrundsatz
„Das allgemeine Wohl ist das höchste Gesetz“ in allen
deutschen Staaten. Die Aufgabe der Verwaltung ist die
Vollziehung der Gesetze und die fürsorgende Tätigkeit
der Behörden überhaupt.
f) Der ewige Bund hat einen in allen deutschen Staaten
einheitlichen Rechtsraum geschaffen. Dazu wurden
bundesweit geltende Gesetze eingeführt, die inter-
national große Beachtung fanden, unter anderem das
Bürgerliche Gesetzbuch. Das Gerichtswesen wurde
bundesweit einheitlich geregelt. Seither gilt im
gesamten Gebiet des Bundes dieselbe Regelung für
Zivil- und Strafprozesse. Der ewige Bund garantiert und
überwacht die Einhaltung und ergreift Maßnahmen im
Falle der Justizverweigerung.
g) Der ewige Bund garantiert allen Deutschen gegenüber
dem Ausland seinen Schutz. Er verpflichtet alle Glied-
staaten zum gemeinsamen Schutz des Bundesgebietes.
Der Gesamtstaat ist durch völkerrechtliche Verträge
internationalen Abkommen beigetreten, u. a. dem
Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche
A. Deutsches Staatsrecht.
Geschichte. Wie entstand das Deutsche Reich? ] Seite 19