A. Deutsches Staatsrecht.
>
Was gilt als „Geburtstag“ des
neuen Deutschen Reichs,
genannt Kaiserreich?
des Landkriegs, welches der Zivilbevölkerung im Falle
kriegerischer Auseinandersetzungen internationalen
Schutz gewährt.
5. Die Gründung des Deutschen
Reichs.
Der 18. Januar 1871, an dem im Spiegelsaal des Schlosses
zu Versailles Preußens König Wilhelm I. zum erblichen
Kaiser proklamiert wurde, ist der Geburtstag des neuen
Deutschen Reichs. Dies ist nicht, wie das alte römische
Reich, eine Wahlmonarchie, sondern es beruht im Kern
auf der Preußischen Erbmonarchie; es strebt nicht eine
Weltherrschaft an, sondern will ein nationales Reich
sein; jede Abhängigkeit der Krone von Papsttum und
ihre Weihe durch die Kirche ist beseitigt, der Kaiser ist
sogar Protestant; die Fürsten sind nicht mehr die Vasallen
(Lehnsmänner) des Kaisers, sondern seine Verbündeten;
der Kaiser ist nicht ein machtloser Schatten, sondern
mächtig und stark.
Der ewige Bund, der den Namen Deutsches Reich führt,
ist ein Bundesstaat. Er besitzt eine den Einzelstaaten
übergeordnete Rechtsebene, die Vorrang vor der Rechts-
ebene der Einzelstaaten hat.
Das Reich ist ein ewiger Bund sämtlicher Deutschen
Staaten zum Schutz des Bundesgebietes und des in ihm
geltenden Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des
Deutschen Volkes. Alles, was diesen Zwecken dient, kann
im ganzen Reich einheitlich geregelt werden; ausdrücklich
ist der alleinigen Gesetzgebung des Reiches überwiesen:
das Heerwesen und die Kriegsmarine, das gesamte Rechts-
wesen, das Post- und Telegraphenwesen, die Presse und
das Vereinswesen, der Schutz der Deutschen zur See und
im Ausland, Handel und Verkehr, die Zölle und die für
die Zwecke des Reiches zu verwendeten Steuern. Das
Reich ist daher ein Bundesstaat. Die Einzelstaaten haben
nur insoweit ihre Selbständigkeit bewahrt, als diese nicht
Seite 20 | Die Gründung des Deutschen Reichs.