Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

herın eine Verletzung der mit der Untertanentreue 
verbundenen Pietätspflicht. Das Untertanenverhältnis 
besteht zum eigenen Staate und zum Reich, und deshalb 
sind in jedem Staat der eigene Landesherr und der Kaiser 
(als Oberhaupt des Reiches) mit einem höheren straf- 
rechtlichen Schutz gegen Tätlichkeiten und Beleidigungen 
ausgestattet als die anderen Deutschen Landesherren. 
(Laband) 
19.2.3. Treue im Kriegszustand. 
Der Krieg und der Kriegszustand sind eine völker- 
rechtliche und damit ausschließliche Angelegenheit des 
Reiches. Kriegsgefahr bedroht das Reich als Ganzes; der 
Aufenthalt von Deutschen im Ausland zu solcher Zeit 
kann daher nur mit der Untertanentreue gegen das Reich, 
nicht gegen einen einzelnen Staat, kollidieren. Deshalb ist 
die Aufforderung zur Rückkehr vom Kaiser, nicht von den 
einzelnen Staaten zu erlassen. (Laband) 
19.2.4. Kollision mit der Treuepflicht durch 
Eintritt in fremde Staatsdienste. 
Unter fremden Staatsdiensten sind nur Dienste bei 
einem nicht zum Reich gehörenden Staat zu verstehen. 
Weder der Reichsdienst noch der Dienst bei einem anderen 
Bundesstaat ist ein fremder Staatsdienst. (Laband) 
Zur Annahme fremder Standeserhöhungen, Führung 
fremder Titel, Tragen fremder Orden innerhalb Deutsch- 
lands bedarf der Deutsche in der Regel der Genehmigung 
seines Landesherrn. (Bazille) 
20. Pflichten auf Grundlage der 
Rechtskreise Reich und Land. 
Ein Deutscher gehört immer zwei Rechtskreisen (Reich 
und Land) an; mit ihren Verfassungen (Reichs- und 
A. Deutsches Staatsrecht. 
‚7 
Warum wird im 
  
Kriegszustand die 
Aufforderung zur Rückkehr 
von Deutschen im 
Ausland vom Kaiser und 
nicht von den einzelnen 
Staaten erlassen? 
Pflichten auf Grundlage der Rechtskreise Reich und Land. | Seite 49
	        
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