Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Kind, nach dem Befunde seines Seelsorgers, die einem 
jeden vernünftigen Menschen seines Standes notwen- 
digen Kenntnisse erworben hat.“ (Rönne 1915, S. 265.) 
21. Staatsorgane. 
Die Reichsgesetzgebung und Macht im Reich werden 
ausgeübt durch die Organe des Deutschen Reichs; dem 
Kaiser (als Präsidium), dem Reichskanzler, dem Bundesrat 
und dem Reichstag. 
Gemäß der Reichsverfassung ist die Macht im Reich wie 
folgt geteilt: 
« Legislative. Die gesetzgebende Gewalt wird durch den 
Bundesrat und den Reichstag ausgeübt. 
« Exekutive Die vollziehende Gewalt liegt beim 
Bundesrat als Inhaber der Reichsgewalt, sie wird vom 
Kaiser überwacht und in weiten Teilen vom Reichs- 
kanzler ausgeübt. 
° Judikative. Die richterliche Gewalt wird durch das 
Reichsgericht in Leipzig nach den Gesetzen ausgeübt. 
21.1. Der Bundesrat. 
Die Souveränität und Staatsgewalt des Deutschen Reichs 
liegt bei den im Bundesrat vereinten Regierungen der Bundes- 
staaten (Bundesfürsten der Monarchien und den Senaten der 
Hansestädte). 
A. Deutsches Staatsrecht. 
  
Durch wen werden die 
Reichsgesetzgebung und 
Macht im Reich ausgeübt? 
? 
Wie ist die Macht 
im Reich gemäß 
  
Reichsverfassung geteilt? 
sis RV Art. 6 bis ı0 
(Nr. 628, Reichs-Geserzbl. 
1871, Nr. 16, 5. 63 ff) 
? 
Bei wem liegt die 
> 
  
Souveränität des 
Deutschen Reichs? 
Staatsorgane. | Seite 53
	        
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