Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Über die Prüfung der Reichsrechnung fehlt eine 
gesetzliche Bestimmung, wie solche für Preußen, die 
Preußische Oberrechnungskammer in Potsdam unter 
der Benennung Rechnungshof des Deutschen Reichs 
durch Sondergesetz mit der Prüfung und Feststellung der 
Haushalte des Reiches (einschließlich der Schutzgebiete 
und der Reichsbank) und von Elsaß-Lothringen beauf- 
bisherige Übung bis auf weiteres bestätigt und zugleich 
die Prüfung vereinfacht. Auch für die Schutzgebiete wird 
alljährlich ein eigener Haushalt ausgegeben. (Schubart) 
27.1. Einnahmen des Deutschen Reichs. 
Im Jahr ıgır. 
27.1.1. Überschüsse aus Staatsbetrieb. 
  
Millionen 
Mark 
a) Reichseisenbahn (Elsaß-Lothringen, 20 
strategisch wertvoll) 
b) Post und Telegraphie (möglichst billig) 30 
27.1.2. Direkte Steuern. 
Direkte Steuern sollte es im Reich 
eigentlich nicht geben, es gibt daher auch Millionen 
noch keine Reichssteuerzettel, aber Mark 
a) Die Erbschaftssteuer rechnet 40 
man gewöhnlich dazu. 
Seit 1913: 
b) Mehrbeitrag (trifft nur die Vermögenden). 
  
  
  
c) Besitzsteuer (trifft nur die Vermögenden). 
  
A. Deutsches Staatsrecht. 
si LV Preußen, Art. 104 
(Nr. 3212, Preuß.-Gesetzsamml. 
1850, Nr. 3, S. 17 ff) 
= RV Art.73 (Nr. 
628, Reich-Gesetzbl. 
1871, Nr. 16, S. 63 ff) 
Die Reichsfinanzen. | Seite 81