Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A. Deutsches Staatsrecht. 
  
Welche Aufgaben 
übernimmt der 
Reichskanzler als 
Reichsminister? 
Seite 72 | Der Reichskanzler. 
23.4. Der Reichskanzler als 
Generalbevollmächtigter und 
Generalmandatar des Kaisers. 
Bezüglich der Reichsgeschäfte ist der Reichskanzler 
sowohl Generalbevollmächtigter als auch der General- 
mandatar des Kaisers. 
23.4.1. Generalbevollmächtigter. 
In seiner Eigenschaft als Generalbevollmächtigter bedarf 
es keiner Spezialvollmacht, um im Namen des Kaisers: 
a) mit einem fremden Staate, Bundesstaate oder einer 
Privatperson Verhandlungen zu führen, Verträge zu 
schließen; 
b) den Reichsfiskus in Prozessen zu vertreten; 
c) Petitionen vom Reichstag in Empfang zu nehmen, 
welche der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen 
werden; 
d) Verwaltungsverordnungen und -verfügungen an die 
Reichsbehörden zu erlassen. 
23.4.2. Generalmandatar. 
In seiner Eigenschaft als Generalmandatar hat der 
Reichskanzler dafür Sorge zu tragen, 
a) daßß die übrigen Organe des Reiches (Bundesrat & 
Reichstag) ihre Aufgaben erfüllen können; 
b) daß? die Beschlüsse des Bundesrats im Namen des 
Kaisers an den Reichstag gebracht werden; 
c) daß dem Bundesrat sowie dem Reichstag über die 
Verwendung aller Einnahmen des Reichs alljährlich zur 
Entlastung Rechnung gelegt wird;