A. Deutsches Staatsrecht.
?
Welches Vorrecht haben alle
Abgeordneten im Reichstag
im Sinne der Immunität?
= RV Art. 30, 31 (Nr.
628, Reichs-Gesetzbl.
1871, Nr. 16, 5. 63 ff)
Seite 58 | Staatsorgane.
21.3.2. Vorrechte der Abgeordneten im
Reichstag.
Immunität. Alle Abgeordneten genießen Redefreiheit
und können wegen ihrer Außßerungen im Plenum nicht
zur Verantwortung gezogen werden.
Aufwandsentschädigung. Sie erhalten freie Eisenbahn-
fahrt von und nach Berlin, 3000 Mark Entschädigung -
für jede versäumte Sitzung werden 20 Mark abgezogen.
(Ehringhaus)