Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

B. Innere Verwaltung. Deutsches Verwaltungsrecht. 
Seite 94 | Die Bundesstaaten. 
Die Abgeordneten können wegen ihrer Abstimmungen 
und Meinungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden 
und genießen während der Sitzungsperioden erhöhten 
strafrechtlichen Schutz. Für die Dauer der Perioden 
erhalten sie teilweise Tagegelder. (Eckardt et al.) 
31.3. Die obersten Staatsbehörden. 
In den Bundesstaaten steht an der Spitze der Staatsver- 
waltung unter dem Bundesfürsten ein Ministerium, das in 
den größeren Staaten in der Regel unter fünf Ministern 
verteilt ist (Finanzen, Justiz, auswärtige Angelegenheiten, 
Kriegsangelegenheiten und Inneres). Je kleiner der Staat 
ist, desto einfacher und übersichtlicher gestaltet sich 
seine Verwaltung. Die Minister werden vom Bundes- 
fürsten berufen und können von ihm jederzeit entlassen 
werden. Da sie mitunterzeichnen, sowie für ihre eigenen 
Handlungen auch den Kammern gegenüber jeder 
persönlich verantwortlich sind, haben sie jederzeit Zutritt 
zu denselben und müssen auf ihr Verlangen gehört werden. 
Der Ministerpräsident leitet die gemeinsamen Sitzungen 
der Minister. (Eckardt et al.) 
31.4. Das Beamtenrecht. 
Alle übrigen Behörden und Beamten des Staates sind 
den Ministern unterstellt und haben deren Anweisungen 
Folge zu leisten. Daneben gibt es noch eine Reihe von 
Beamten, die von Gemeinden oder sonstigen Verbänden 
angestellt und als mittelbare Staatsbeamte bezeichnet 
werden (Bürgermeister). Man versteht unter Beamten 
diejenigen Personen, die einem politischen Gemeinwesen 
(Reich, Staat, Kommunalverband) infolge besonderer 
Anstellung dauernde Dienste zu leisten haben. Während 
die Beamten im allgemeinen ihren Vorgesetzten zum 
dienstlichen Gehorsam verpflichtet sind, üben die Richter 
ihr Amt völlig frei, allein nach Maßgabe der Gesetze aus; 
sie können nur durch Richterspruch ihres Amtes enthoben 
oder versetzt werden.